Eine Fluggesellschaft muss ihren Gästen auch dann Ausgleichszahlungen gewähren, wenn eine Verspätung durch die plötzliche Erkrankung eines Crewmitglieds entstanden ist. Dieses Gerichtsurteil veröffentlichte die Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" in ihrer letzten Ausgabe. Demnach steht Fluggästen eine Ausgleichzahlung zu, wenn es zu deutlichen Verspätungen kommt. Im vorliegenden Fall war es bei einem Flug von den Arabischen Emiraten nach Frankfurt am Main zu einer Verspätung von ganzen 14 Stunden gekommen. Einzig "außergewöhnliche Umstände" rechtfertigten erhebliche Verspätungen, so das Gericht. Auf die plötzliche Erkrankung eines Mitarbeiters sollte eine Fluggesellschaft vorbereitet sein.
Quelle: dkr/dpa/ReiseRecht aktuell/Spiegel Online
Die Redaktion.
Die Schweizer Airline SkyWork bietet ab sofort Flüge zwischen Bern und Köln Bonn an. Damit wird das bestehende Streckennetz um eine wichtige Verbindung
Zum Finale der Champions League, das am 19. Mai in der Allianz Arena stattfindet, steigen die Zimmerpreise in München rasant in die Höhe. Noch relativ
Die amerikanische Reederei Princess Cruises zahlt für Ihre Kunden die Anreisekosten per Pkw, um den momentanen Benzinpreisen entgegenzuwirken. Das Angebot
Die Bauarbeiten zur Errichtung des multifunktionalen Veranstaltungs- und Messegelände Berlin ExpoCenter Airports werden voraussichtlich Ende Mai abgeschlossen
Dank der neuen Exklusivvereinbarung mit dem Anbieter Booking.com, können easyJet Kunden nun zum Flug direkt eines von über 200.000 Hotels buchen. 120.000