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Ihre Rechte als Fluggast

Formalitäten Veröffentlicht am 18.07.2012

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Wenn der Flug zum Urlaubsziel gestrichen wird, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die Reisenden direkt und mindestens zwei Wochen vorher zu informieren. Es genügt nicht, wenn sie mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufnimmt. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main jetzt in einem Urteil entschieden.

Ein Ehepaar war vor Gericht gegangen, weil der Reiseveranstalter es erst am Tag vor Abflug in den Urlaub über den Flugausfall informiert hatte. Die Fluggesellschaft hatte lediglich den Reiseveranstalter in Kenntnis gesetzt.

Das Gericht hat den Klägern mit dem Urteil Recht gegeben. Laut dem Urteil steht dem klagenden Ehepaar eine Zahlung von 600 Euro pro Person zu, da die Fluggesellschaft die Urlauber direkt über die Annullierung des Fluges hätte informieren müssen.

Quelle: travel24.com

Die Redaktion.

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