Seit 2007 steigt eine Nacktwandergruppe jeden Sommer in die Aiguillon-Schlucht im Département Gard in der französischen Region Languedoc-Roussillon. Dass sie dabei ausschließlich Wanderschuhe tragen ist dabei nicht ganz rechtens. Wie die landeseigene Tourismuszentrale mitteilt, besagt der Artikel 222-32 des Strafrechts vom 01. März 1994, dass die Zurschaustellung der Geschlechtsteile an öffentlichen Orten mit einem Jahr Gefängnis und ca. 15.000 Euro Strafe geahndet wird. Wer sich jedoch in Bereichen aufhält, die speziell der Freikörperkultur gewidmet sind, kann nicht belangt werden. Das trockene Flussbett der Aiguillon zählt allerdings nicht zu diesen Orten. Bis dato sind die Wanderer jedoch Haft- und Geldbußen entkommen.
Hier können Sie die Hüllen fallen lassenFKK-Reservate in Frankreich finden Sie in Languedoc-Roussillon beispielsweise auf dem Campingplatz "La Grande Cosse" oder in der Domäne "La Sablière" inmitten eines Naturparks. Wer bedenkenlos Nacktwandern möchte, kann dies im Harz tun. Der erste deutsche Naturistenstieg eröffnete 2010.
Quelle: welt.de
Die Redaktion.