Geposted 22.05.2013

#Formalitäten #Deutschland

Tornado in Oklahoma: Passagierrechte bei Flugausfall

Passagiere, deren Flug durch den Tornado in Oklahoma ausgefallen ist, oder eine starke Verspätung hatte, haben einen Anspruch auf Ersatzbeförderung und Versorgung entsprechend der EU-Fluggastrechteverordnung. Demnach sind die Airlines, deren Flüge sich wegen nicht selbst verschuldeten Umständen verspäten, dazu verpflichtet, ihre Passagiere so schnell wie möglich auf anderem Wege an ihr Reiseziel zu befördern, gegebenenfalls mit einer anderen Fluggesellschaft.

Passagiere, deren Flug durch den Tornado in Oklahoma ausgefallen ist, oder eine starke Verspätung hatte, haben einen Anspruch auf Ersatzbeförderung und Versorgung entsprechend der EU-Fluggastrechteverordnung. Demnach sind die Airlines, deren Flüge sich wegen nicht selbst verschuldeten Umständen verspäten, dazu verpflichtet, ihre Passagiere so schnell wie möglich auf anderem Wege an ihr Reiseziel zu befördern, gegebenenfalls mit einer anderen Fluggesellschaft.

Bei Verspätungen, auch solchen die dadurch verursacht wurden, dass ein Flugzeug in den USA wegen der Wetterbedingungen nicht starten konnte, sind die Airlines dazu verpflichtet ihre Kunden mit Getränken und Nahrung zu versorgen. Sollte sich der Flug um mehr als fünf Stunden verspäten, haben Passagiere das Recht den Flug kostenlos zu stornieren.

Diese Regelungen gelten laut Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale in Hamburg allerdings nur für Fluggesellschaften, deren Sitz sich innerhalb eines EU-Staats befindet. Die Verpflichtungen der US-Airlines werden vom Montrealer Abkommen geregelt, entsprechende Ansprüche der betroffenen Passagiere müssen zunächst geprüft werden.

Quelle: Süddeutsche