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Der gläserne Reisende: Notwendigkeit oder Verletzung der Grundrechte?

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30 April 2012 - 10:41

Vergangene Woche willigte das Straßburger EU-Parlament ein, den USA einen umfangreicheren Zugriff auf die Daten europäischer Flugpassagiere zu gewähren. Informationen können nun bis zu 15 Jahre abgespeichert werden - so will man dem Terrorismus präventiv entgegenwirken.

Jeder, der seit der Tragödie des 11. Septembers 2001 einmal in die USA gereist ist, hat die strengen Einreisebedingungen des Landes wohl schon am eigenen Leibe erfahren. Seit 9/11 wird der Einreisende regelrecht ins Kreuzverhör genommen. Keine Seltenheit sind da so persönliche Fragen wie: "Welche Schuhgröße haben Sie?" am Schalter, dass es fast schon peinlich wird.

Dank des "Passenger Name Record (PNR)" - Abkommens wird der USA-Reisende bereits vor seiner Einreise kräftig durchleuchtet. In Zukunft sammeln die amerikanischen Behörden schon vor einem Aufenthalt genauestens sensible persönliche Daten: Ob Religionszugehörigkeit, Menüwahl an Bord, Anschrift oder Kreditkartennummer: America is watching you!

Grund für die starke Kontrolle ist die Angst der Amerikaner. Die emotionalen Nachwirkungen des traumatischen Anschlags auf das World Trade Center haben sich tief ins kollektive Gedächtnis eingebrannt und dienen immer wieder als Rechtfertigungsgrundlage für noch strengere Sicherheitskontollen und Einreisekriterien.

Aber wie immer, wenn es um das Sammeln und Speichern von Daten geht, muss man sich fragen, wo die Grenze zwischen Notwendigkeit und nicht vertretbarer Verletzung des Grundrechtes der Privatsphäre ist. Die Gefahr, dass die Daten von den USA nicht nur zur Terrorbekämpfung, sondern auch für die Grenzkontrollen oder die Einwanderung genutzt werden, ist groß. Die vage Formulierung "zur Bekämpfung von Terror und Kriminalität" kann nämlich unterschiedlich verstanden werden. Auch nicht auszuschließen ist eine Weitergabe der Daten an Drittstaaten.

Das alles sind Spielräume der USA, die weder von der EU, noch von dem Fluggast selbst, der hier nur eingeschränkte Rechte hat, kontrollierbar sind. Auch jeder, der von sich sagen kann, dass er nichts zu verbergen hat, muss sich hier fragen, ob es ihm Recht ist, dass seine privaten Informationen ohne Weiteres an die USA weitergegeben werden.

Spätestens, wenn andere Staaten, wie etwa China oder Saudi-Arabien, ebenfalls eine derartige Forderung erheben, wird das Thema erneut zur Debatte stehen. Dann wird auch die EU sich noch einmal die Frage stellen müssen, ob nicht die Freiheit der Person eingeschränkt wird, wenn ohne Anhaltspunkt jeder ahnungslose Passagier unter Generalverdacht steht!

Helena Keller

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