Die Europäische Versicherungskarte (EHIC)

Praktische Reisetipps


Die Europäische Versicherungskarte (EHIC)

Die Europäische Versicherungskarte (EHIC) kann bei medizinischen Behandlungen infolge eines Unfalls oder einer Krankheit im ganzen europäischen Ausland und in der Schweiz verwendet werden. Die EHIC befähigt den Besitzer zu einer medizinischen Versorgung in dem jeweiligen Land, in dem er oder sie sich befindet. Die Leistungen entsprechen den gleichen Standards der lokalen medizinischen Richtlinien.

Die EHICs haben die E111-Karten am 1. Januar 2006 ersetzt. Karten des Modells E111 sind daher nicht mehr gültig.

Es entstehen keine Kosten für die Anforderung einer EHIC- Karte, da sie eine kostenlose öffentliche Dienstleistung ist. Es ist jedoch Vorsicht im Netz geboten: Lassen Sie sich nicht von Online-Verkäufern austricksen, die Ihnen gebührenpflichtige Karten unterjubeln wollen. Pro Familienmitglied ist eine eigene Karte notwendig.

Wenn Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie einen Nachweis über Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik beschaffen, um sich für eine EHIC-Karte zu bewerben. Dieser Nachweis kann zum Beispiel ein amtliches Dokument sein. In diesem Fall können Sie sich nicht online bewerben.

Die Bewerber müssen das sechzehnte Lebensjahr überschritten haben, um sich für eine eigene EHIC-Karte zu bewerben. Sie können sich nicht nur für eine eigene Karte bewerben, sondern auch im Namen ihres Partners, ebenfalls für Ihre minderjährigen Kinder unter 19 Jahren, die sich noch in der Ausbildung befinden.

Wie bewirbt man sich für eine EHIC?

Telefonisch: Sie können sich bei der telefonischen Hotline ihrer Krankenkasse bewerben und dort umgehend eine EHIC-Karte anfordern.

Online: Sie können sich kostenfrei im Internet für eine EHIC-Karte bewerben. Auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse finden Sie die notwendigen Formulare.

Postweg: Sie können das EHIC-Bewerbungsformular auch via Post einreichen, die Adresse Ihrer Krankenkasse finden Sie im Internet, oder auf folgender Liste: http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkassen-liste/

Inklusiv-Leistungen der EHIC:

Alle medizinischen Behandlungen die während Ihres Auslandsaufenthalts notwendig sind, entweder aufgrund einer akuten Erkrankung oder infolge eines Unfalls

Die Karte garantiert Ihnen entweder eine teilweise oder sogar komplette Zurückerstattung der Medikamente

Sie erhalten die gleiche medizinische Betreuung wie die Einheimischen des spezifischen Landes. Demzufolge können Einschränkungen entstehen, da möglicherweise nicht alle medizinische Leistungen im Reiseland versicherungstechnisch abgedeckt sind. In diesem Fall können Sie eine Kostenrückerstattung veranlassen, wenn Sie wieder in Ihrem Heimatland sind.

Behandlungen von chronischen oder bereits aufgetretenen medizinischen Erkrankungen, die während des Aufenthalts notwendig sind.

Routinemäßige pränatale Untersuchungen (sofern der Grund Ihres Besuchs nicht die Entbindung des Kindes ist)

Sauerstoff- und Dialyse betreffende Versorgung

Nicht inbegriffene Leistungen der EHIC:

EHIC ersetzt die private Reise-Krankenversicherung nicht. Hier sollten Sie möglichweise zusätzliche Versicherungen abschließen.

Die Versicherung deckt nicht die Kosten ab, die in den Bereich der privaten Versorgung fallen.

Kosten für den Rücktransport im Todesfall sind nicht inbegriffen.

Eine Reise im Fall einer laufenden medizinischen Behandlungsmaßnahme im Heimatland sowie im Zeitraum des prognostizierten Entbindungstermins ist untersagt.

Die Karte ist in einigen Regionen nicht benutzbar, da es dort unter Umständen kein gesetzliches Krankenversicherungswesen gibt.

Kommen Sie für die EHIC in Frage?

In Deutschland und in einigen anderen EU-Ländern sind Staatenlose und Flüchtlinge ebenfalls versicherungstechnisch abgedeckt. Falls sie aus Zypern, Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei oder Slowenien stammen ist ihre EHIC-Karte in der Schweiz nicht gültig.

Staatsbürger aus Island, Lichtenstein und Norwegen sind in allen Ländern der EU versichert, jedoch auch nicht in der Schweiz.

Reisende, die keine Schweizer, EU- oder deutsch Staatsbürger sind haben in allen Ländern Europas den Anspruch auf eine ärztliche Behandlung im Rahmen der EHIC, nur in Dänemark, Norwegen, Lichtenstein und in der Schweiz nicht. In Island erhalten die betroffenen Personen ausschließlich eine ärztliche Notfall-Versorgung, die zurück erstattet wird.

Schweizer sind in allen EU-Ländern krankenversicherungsspezifisch abgedeckt, außer in Lichtenstein und Norwegen. Auch Schweizer haben auf Island nur den Anspruch auf eine Notfallversorgung.

Angehörige von EU-Bürgern, die in Deutschland wohnen, sind in allen Ländern inklusive der Schweiz versichert, unabhängig von ihrer Nationalität.

Wie lang ist die EHIC-Karte gültig?

Die EHIC-Karte ist bis zu einer Dauer von 5 Jahren gültig. Die Mitgliedschaft ist 6 Monate vor dem Ablaufdatum kostenfrei im Internet erneuerbar.

Weitere nützliche Hinweise finden Sie auf der folgenden Internetseite:

http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de
Alle praktischen Tipps