Flugverspätungen warum?

Praktische Reisetipps

Jeder fünfte Flug in Europa landet bzw. hebt mindestens 15 Min. später ab. Das ist der ermittelte Durchschnittswert für das Jahr 2007, beim Start oder der Landung auf europäischen Flughäfen (Verspätungen bei 1 von 3 Flugzeugen). Ein nicht zu übersehender Verzug, der allerdings je nach Ort und Jahreszeit variiert. Die Verspätung steigt auch bei den großen Abflugzeiten (Sommerferien und Jahresende). Die Flughäfen sind übersät mit Apparaturen, Registrierung, Sicherheitskontrollen und Zoll: All diese Parameter beeinflussen die Pünktlichkeit des Fluges. Deshalb sind die größten Flughäfen, Frankfurt zum Beispiel, auch diejenigen mit den größten Verspätungen. Der Grund dafür? Die Verkettung der Rotationen. Ein bekannter Begriff für diejenigen, die vertraut sind mit dem Lufttransport, aber weniger für die Verbraucher. Hier einige Erklärungen, um diese Sache etwas zu verdeutlichen. In absteigender Reihenfolge werden die Verspätungsgründe präsentiert.

Verkettung der Rotationen ist Verspätungsgrund Nr. 1

Ein Flugzeug kehrt normalerweise nach dem Anfliegen des Zielortes an seinen Abflugsort zurück. Das stimmt für Inland- und Interkontinentalflüge. Zwischen Landung und Start des Flugzeuges wird eine von der Fluggesellschaft festgelegte Pause eingelegt. Dies erlaubt das Aussteigen der Passagiere, die Wiederinstandsetzung des Flugzeuges (Reinigung, technische Wartung) und das Einsteigen der Passagiere für den nachfolgenden Flug. Wenn ein Flugzeug auf einem Flughafen mit Verspätung eintrifft (aus einem weiter unten stehenden Grund), verhindert die immer sehr wirtschaftlich kalkulierte Aufenthaltszeit das erneute Abheben der Maschine zur vorgesehenen Zeit. Die Eingangsverspätung bleibt also erhalten, wenn sie nicht sogar vergrößert wird, falls andere Faktoren in den Rotationslauf einspielen. Die Fluggesellschaft ist als einzige in der Lage, auf Verspätungen bei der Verkettung der Rotationen (die 29 % aller Verspätungsgründe sind) zu reagieren. Indem sie mehr Zeit für die Zwischenlandung einrechnet oder eine andere Maschine einsetzt. Dies ist machbar für große Gesellschaften, weniger für solche mit einer kleineren Flotte.

Die Wartung der Maschine ist Grund Nr. 2

Dieser Aspekt ist Grund für Verspätungen in 26 % aller Fälle und besteht aus allen mechanischen Eingriffen, die am Flugzeug während eines Zwischenstopps ausgeführt werden. Obligatorische Wartungen und notwendige Reparaturen an Elementen, die zur Sicherheit des Fluges (Motor, Cockpit, Druckeinstellung in der Kabine) oder zur Verbesserung des Komforts der Passagiere an Bord (Bildschirme, Kopfkissen, Decken) beitragen. In jedem Fall liegt es an der Gesellschaft, die minimale Zeit für eine Routinewartung des Flugzeuges abzuschätzen und Lösungen für mögliche technische Ausfälle bereitzustellen, damit pünktlich abgeflogen werden kann. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die europäische Regelung vom 17. Februar 2005 über die Rechte der Reisenden zu präzisieren. Eine Verspätung von weniger als 5 Stunden erlaubt dem Passagier nicht, seinen Flug zu stornieren und eine Rückzahlung der nicht geflogenen Segmente zu verlangen. Bei einem Flug mit Anschluss, wenn die Verspätung 5 Stunden und mehr ausmacht und der Passagier ein weiteres Anschlusssegment verpasst, hat er das Recht, von seinem Abflugsort aus einen neuen Flugplan zu erstellen. Bei Verspätungen von 2 bis 4 Stunden (je nach Strecke) sind Verpflegung (Getränke, Sandwiches) und Hotelunterkunft über Nacht (wenn der Weiterflug am nächsten Tag stattfindet und der Flughafen in der Zwischenzeit schließt) vorgesehen.

Der Flughafenbetrieb (Sicherheitsmaßnahmen), Grund Nr. 3

Man sollte nicht die Maßnahmen zur Sicherung des reibungslosen Einsatzes der Maschine mit den Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung eines terroristischen Anschlages auf den Flughafen oder das Flugzeug verwechseln. Die Verspätungen aufgrund des Betriebes des Flughafens liegen bei 16 %. Sie sind ganz wesentlich mit einer Verstärkung der Anti-Terrorismus-Kontrollen verbunden: Die Abfertigung der Reisenden am Zoll und die Überprüfung des Handgepäcks nimmt mehr Zeit in Anspruch, da jeder Passagier einzeln durch die Sicherheitskontrolle muss. Diese Verspätungen können zu Zeiten großen Flugaufkommens plötzlich auftreten. Zu den erlaubten Artikeln an Bord hat die Europäische Kommission am 17. Oktober 2006 eine Regelung veröffentlicht, die seit dem 6. November angewendet wird.

Der Flugverkehr und die Passagiere liegen gemeinsam auf Platz Nr. 4

Sie tragen zu 12 % aller Verspätungen bei. Was die Passagiere betrifft, kann es sich genauso um den Reisenden handeln, der noch in den Duty-Free-Shops umherstreift, wenn das Boarding bereits beendet ist, oder um denjenigen, der eine Aufregung verursacht, weil er sein Gepäck irgendwo im Flughafengebäude liegen lässt, oder, was noch häufiger ist, um die Passagiere, die aufgrund einer Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel genau dann am Check-in auftauchen, wenn dieser eigentlich geschlossen werden müsste. Die Abfertigung dieser unvorhergesehenen Dinge nimmt zusätzliche Zeit in Anspruch und wirkt sich auf den Abflug des Flugzeuges aus. Die Flugnavigation betrifft weniger die Zeit während des Fluges als vielmehr Start und Landung, die von Luftfahrtkontrolleuren und Prioritäten abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen.

Das Wetter, kein Grund zur Aufregung

Lediglich an sechster Stelle steht das Wetter als Verspätungsgrund. Mit Wirbelstürmen, Unwettern, Schneestürmen und Eis fordert der stürmische Himmel die Luftfahrt heraus. Und dennoch weisen nur 5 % der Verspätungen eine Verbindung zum Wetter aus. Die Wettervorhersagen erlauben es, einen Abflug zu annullieren (um Verspätungen zu vermeiden), wenn eine allzu große Störung vorhersehbar ist oder auch bei Flughäfen in Kälteregionen, wenn Schnee und Eis erwartet werden. Im Falle einer Annullierung des Fluges von Seiten der Gesellschaft präzisiert das europäische Reglement, dass Wetterbedingungen außergewöhnliche Umstände darstellen müssen (wie auch ein Attentat, ein Krisenausbruch oder ein unangekündigter Streik). Diese löschen Ansprüche auf Entschädigung, wenn der Reisende weniger als 15 Tage im Voraus von der Gesellschaft informiert worden ist und wenn kein gleichwertiger Abflugtermin genannt worden ist (auf einem Flug derselben oder einer anderen Fluggesellschaft).

Siehe das europäische Reglement vom 17. Februar 2005 über die Rechte der Passagiere.

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