Handgepäck im Flugzeug

Praktische Reisetipps

Begrenzter Platz und Sparen beim Treibstoff bewegt die Fluglinien dazu, strikte Gepäckbeschränkungen aufzustellen (Anzahl der Gepäckstücke und ein maximal erlaubtes Gewicht pro Passagier) und zusätzliche Gepäckstücke nur gegen Bezahlung zuzulassen.

Freie Gepäckstücke

Jede Fluggesellschaft (ob Linienflüge, Billigflieger oder Charter) legt ihre eigenen Bestimmungen fest, aber im Allgemeinen sind zwei Gepäckstücke mit einem maximalen Gewicht von 23 kg zur Aufgabe und ein Handgepäck von maximal 12 kg erlaubt. Die Dimension des Letzteren werden von der Europäischen Union wie folgt festgelegt: 56 x 45 x 25 cm. Um mehr Gepäck mitnehmen zu können, muss man in der Business- oder First-Class reisen (+ 10 kg pro Stück). Weniger teuer für Vielflieger: Treueprogramme, die 5, 10 oder 20 kg zusätzlich für jene erlauben, die schon oft geflogen sind.

Erlaubte Gegenstände an Bord

Die Europäische Kommission hat am 6. November 2006 eine Regelung erlassen, die Flüssigkeiten an Bord beschränkt. Dies gilt für alle Flüge ab Flughäfen der Europäischen Union sowie Norwegen, Island und der Schweiz (unabhängig vom Zielort). Keine Flaschen mit mehr als 100 ml Inhalt. Jene müssen in einer transparenten 1-l-Tüte mitgeführt werden (20 x 20 cm). Ausnahmen bei dieser Bestimmung: Babynahrung, Medikamente mit Rezept sowie die im Flughafen nach der Sicherheitskontrolle gekauften Produkte (zollfrei oder nicht).

Siehe den Text der Regelung zur Begrenzung von Flüssigkeiten an Bord.

Für Business-Reisende sind die Sorgen nun vorbei: Laptops und Mobiltelefone sind wieder erlaubt, müssen aber die Sicherheitskontrolle passieren, ebenso wie Bücher, Dokumente wie auch Schlüssel, Geldstücke und anderes.

Die Transportrisiken begrenzen

Man geht von einer Anzahl von 2 % aller Gepäckstücke aus, die im Flugverkehr fehlgeleitet werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies auf Ihrem nächsten Flug geschieht, ist also nicht auszuschließen. Wenn Ihr Gepäck nicht gekennzeichnet ist, hat es im Transit alle Chancen, seine Reiseauf einem anderen Flughafen zu beenden als Sie.
Die einzige Lösung, um diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden: Nehmen Sie nur ein Handgepäck mit. Das ist nicht immer ganz einfach bei Reisen mit längerem Aufenthalt vor Ort. Seien Sie also wachsam und behalten Sie alles, was Sie nicht verlieren wollen, bei sich (Ausweispapiere, Zahlungsmittel, Schmuck, persönliche Gegenstände, die Sie nicht leicht ersetzen können an Ihrem Urlaubsort).
Eine andere Lösung, wenn Sie in einer Gruppe reisen: Verteilen Sie Ihre Kleidung auf verschiedene Gepäckstücke. Im Fall, dass ein Gepäckstück verloren geht, hat so jeder zumindest genug, um den Urlaub beginnen zu können.

Was tun im Falle des Verlustes oder der Fehlleitung von Gepäckstücken

Wenn Ihre Gepäckstücke verloren gehen oder einzeln auf dem Gepäckband auftauchen, sollten Sie folgendem Prozedere folgen: Erheben Sie Beschwerde beim Gepäckservice, indem Sie die Formulare auf dem Ankunftsflughafen ausfüllen. Wenn man den Flughafen vorher verlassen muss, sieht das Abkommen von Montreal (das entsprechende Gesetz für den Transport von Gepäckstücken in der Luft) eine maximale Frist von 21 Tagen vor, an denen man eine Erklärung aufgeben kann.
Wenn das Formular einmal ausgefüllt worden ist, muss es an den Kundendienst der betreffenden Fluggesellschaft geschickt werden. Fügen Sie eine Fotokopie des Flugtickets, der Bordkarten und einen Brief hinzu, der aufzählt, was in dem Gepäck verloren gegangen ist, damit eine Entschädigung entrichtet werden kann. Das Abkommen sieht eine Höchstsumme von 1 200 € Entschädigung pro Passagier vor. Wenn Ihre Gepäckstücke wesentlich mehr wert sind, haben Sie möglicherweise ein Interesse daran, eine Versicherung, die Verlust und Diebstahl abdeckt, abzuschließen.

Siehe Text des Abkommens von Montreal.
Informationszentrum des Zolls: Tel.: 0351/44834-510.

Alle praktischen Tipps