Nützliche Fakten für jeden Restaurant-Besuch

Praktische Reisetipps


Lange Wartezeiten, ignorierte Reservierungen und unfreundliche Bedienungen - diese Faktoren kommen nicht nur in Billigrestaurants und Fastfoodketten vor, sondern passieren leider ab und an auch in teuren Etablissements. Das alles müssen Sie aber nicht auf sich sitzen lassen. Welche Rechte Sie im Restaurant haben, erfahren Sie im Folgenden.

Wartezeiten:

Eine schöne Umgebung und nette Musik nützen einem Restaurant herzlich wenig, wenn das Essen dafür eine halbe Ewigkeit auf sich warten lässt und Sie mit knurrendem Magen auf den bereits bestellten Schmaus warten. Bei zu langen Wartezeiten können Sie deshalb eine Preisminderung beanspruchen. Bei zwei Stunden kann diese sogar bis zu 20 Prozent betragen. Grundsätzlich muss man bei Getränken 20 Minuten und bei Speisen 45 Minuten verharren, bis man eine Preisminderung fordern kann.

Reservierung:

Sollten Sie in einem Restaurant einen Tisch reservieren, so befinden Sie sich in einem Vertragsverhältnis mit dem Gastwirt. Das bedeutet, dass Sie nicht nur ein Recht auf den Tisch haben, sondern gleichzeitig in der Pflicht stehen, diesen anzunehmen. Sollten Sie also nicht zu dem Essen erscheinen, kann es für Sie ganz schön teuer werden, da Sie den Wirt im schlimmsten Fall aufgrund der ihm entgangenen Einnahmen entschädigen müssen. Sollten Sie Ihre Reservierung annehmen, pünktlich erscheinen und trotzdem noch auf einen freien Platz warten müssen, so darf Sie das nicht gleich aus der Ruhe bringen. Trotz Reservierung sind 15 bis 30 Minuten Wartezeit vollkommen legitim.

Leitungswasser:

In vielen europäischen Nachbarländern, wie Frankreich, ist es längst üblich zum Essen eine Karaffe voll Leitungswasser zu bekommen - gratis versteht sich. Wer in Deutschland ebenfalls darauf pocht, könnte aber enttäuscht werden, denn die Karaffe gehört hier zum Service und müsste rechtlich gesehen deshalb bezahlt werden. In der Theorie hat man in deutschen Restaurants also keinen Anspruch auf ein kostenloses Glas Leitungswasser, in der Praxis trifft man in den meisten Fällen auf verständnisvolle Gastwirte.

Toilettennutzung:

Viele Einrichtungen wollen ihren Kunden eine besondere Sauberkeit der Toiletten gewährleisten und haben deshalb zusätzliche Reinigungskräfte eingestellt. Das ist zwar höchst positiv, nicht aber, wenn die Restaurant-Gäste für ihren Toilettengang Geld lassen müssen. Das Bild eines Mannes oder einer Frau, die vor der Toilettenkabine sitzen und auf eine 50-Cent-Münze hoffen, ist in deutschen Gaststätten längst keine Seltenheit mehr. Sie sind aber in keinster Weise dazu verpflichtet tatsächlich etwas zu bezahlen, denn rein rechtlich ist es die Pflicht des Restaurant-Besitzers, Ihnen eine kostenlose Toilette anzubieten, sofern Sie etwas gegessen oder getrunken haben.
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