Pilot unerwartet krank - Ab wann bekomme ich Geld als Entschädigung?

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Wenn der Flug ausfällt oder sich sehr verspätet, weil der Pilot kurzfristig erkrankt ist, ist dies ärgerlich. Doch laut EU-Fluggastverordnung haben die Passagiere dann einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Dies entschied das Amtsgericht in Königs Wusterhausen.

Ein Kläger zeigte eine Airline an, weil sich sein Flug von Berlin nach Kairo um vier Stunden verspätet hatte. Der Pilot war kurzfristig erkrankt und es musste ein Ersatz gefunden werden. Die Fluglinie sah jedoch keinen Grund für eine Entschädigung, weil Ersatz für einen unvorhergesehenen Fall gefunden wurde und verweigerte daher eine Ausgleichszahlung. Das Gericht in König Wusterhausen entschied jedoch, dass eine Verspätung von mehr als drei Stunden einem Flugausfall gleiche und auch so zu behandeln sei. Die Entschuldigung der Airline, dass es sich um eine unvorhersehbaren handele, ist hier nicht angebracht. Diese habe jederzeit mit der Krankheit eines Piloten zu rechnen. Für diesen Fall sollte das Unternehmen Abhilfe schaffen können und eine Ersatzcrew bereitstehen haben - auch die schnelle Umbuchung auf andere Flüge wäre eine Möglichkeit um solche Vorfälle zu vermeiden. Die Entschädigungszahlungen stehen dem Kläger zu und die Forderung ist rechtens.
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