Reiserechte für schwangere Frauen

Praktische Reisetipps


Das Amtsgericht München entschied in einem Urteil (Az.: 224 C 32365/11), dass Schwangeren bei eintreffenden Wehen das Recht auf Rücktritt der Reise gewährt werden muss. Die Anbieter sind in solch einem Fall dazu verpflichtet, die Stornokosten zu übernehmen.

Für schwangere Frauen kann es bei einer Reise zu unerwarteten und unerwünschten Komplikationen kommen. In dem Fall, dass die Wehen vorzeitig und unerwartet eintreffen, würden viele gerne Gebrauch von einer Reise-Rücktritts-Versicherung machen. In dem konkreten Fall wollte eine Frau kurz vor Reiseantritt den bereits bezahlten Urlaub stornieren. Die Versicherer verweigerten jedoch die Zahlung, mit der Begründung, dass eine Schwangerschaft keine unerwartete schwere Erkrankung darstelle und zudem schon zum Zeitpunkt der Buchung bekannt sei.

Als der Fall vor Gericht landete, standen die Richter auf Seite der Klägerin und verpflichteten die Versicherer zur Zahlung der Stornokosten. Ihrer Ansicht nach stellt eine Schwangerschaft zwar keine schwere Erkrankung dar, jedoch war das vorzeitige Eintreten der Wehen unvorhersehbar und somit als "unerwartete schwere Komplikation" zu verstehen. Darüber hinaus, war bei Buchung der Reise und gleichzeitig bei Abschluss der Rücktrittsversicherung zwar die Schwangerschaft, nicht aber das Einsetzen der Wehen absehbar. Somit ist ein Versicherungsfall zu bejahen. In ähnlichen Fällen kann in Zukunft auf dieses Urteil berufen werden.

Quelle: Welt.de
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