Urteil: Badeverbot wegen Haien ist kein Reisemangel

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Wird wegen mehrerer Haiangriffe das Baden im Meer verboten, kann man keine Minderung des Reisepreises fordern. Denn obwohl man dann nicht mehr im Meer schwimmen kann, besteht die Möglichkeit, den Strand zum Entspannen oder Sonnen zu nutzen. Das Amtsgericht München entschied in einem entsprechenden Fall zugunsten des Reiseveranstalters, dieser muss laut dem Urteil den Reisenden nicht gewährleisten, dass sie ungefährdet im Meer schwimmen können. Das mit der Klage gescheiterte Ehepaar hatte Urlaub auf den Seychellen gebucht, konnte jedoch aufgrund des Badeverbots der örtlichen Sicherheitsbehörden nicht im Meer schwimmen. Das sahen die beiden als Reisemangel an und forderten die Hälfte des gezahlten Preises zurück.

Quelle: Quelle: Spiegel
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