Verbotene Souvenirs aus dem Ausland

Praktische Reisetipps


Souvenirs aus dem Urlaub sind oft ein Trost, wenn die schöne Zeit zu Ende geht. Doch nicht alles kann als Erinnerung an die Erlebnisse mit nach Deutschland genommen werden. Im letzten Jahr wurden Gegenstände im Wert von 127,4 Millionen Euro vom deutschen Zoll beschlagnahmt. Viele Urlauber wissen gar nicht, wenn sie die zulässige Reisefreimenge überschreiten oder Gegenstände trotz Einfuhrverbot mitbringen.

Kuriose Vorschriften wie das Verbot, ein Überraschungsei aus den US mit nach Deutschland zu bringen, stiften viel Verwirrung. Denn sogar gefälscht Markenartikel aus der Türkei werden geduldet.

Innerhalb von Europa gibt es keine strengen Vorschriften, da die Waren abgabefrei mitgenommen werden dürfen. Es muss jedoch nachgewiesen werden können, dass die Mengen nur für den privaten Gebrauch gekauft wurden. Für Waren, die hochbesteuert werden, wie Tabak und Alkohol, gibt es bestimmte Freimengen (Zigaretten 800 Stück, Kaffee 10 Kilogramm, Spirituosen 10 Liter, Südwein 20 Liter, Bier 110 Liter, Bargeld 10 000 Euro, mehr müsste beim Zoll schriftlich angegeben werden). Wer mehr mitnimmt, muss beim Zoll viel Geld bezahlen. Die Kanarischen Inseln ebenso wie die britischen Kanalinseln sind Sondergebiete. Hier gelten nicht die Regeln der EU, da sie nicht zum Zoll-und Steuergebiete gehören.

Bei Ländern außerhalb der EU sollte man besondere Vorsicht walten lassen. Zu den Vorschriften der EU für die Einfuhr kommen zudem noch die Vorschriften der Drittländer hinzu. Das heißt, das jedes Land die Vorschriften noch einmal konkretisiert und spezialisiert. Wer es genau wissen möchte, sollte sich vorher über die jeweiligen Regeln informieren. So darf man in Thailand zum Beispiel keine Buddha-Figuren mitnehmen. Tiere und Pflanzen fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen und dürfen generell nicht ausgefahren werden. Medikamente dürfen nur mit einer ärztlichen Bestätigung mitgenommen werden. Es ist zu empfehlen, sich vorher bei dem deutschen Zoll oder der Botschaft über die Aus- und Einreisebestimmungen zu informieren. Grundsätzliche sind Souvenirs aus Drittländern abgabenpflichtig, außer sie liegen in den Freigrenzen (Zigaretten 200 Stück, Spirituosen über 22 % 1 Liter, unter 22 % 2 Liter, nicht schäumende Weine 4 Liter, Bier 16 Liter, Bargeld 10 000 Euro, mehr müsste beim Zoll angegeben werden). Auch sonstige Waren sind nur bis zu einem Wert von 300 Euro abgabefrei, für Flug- und Seereisende bis zu 430 Euro, wobei Kinder bis 15 Jahren nur 175 Euro wertige Gegenstände mitnehmen dürfen.

Doch keine Panik: Wenn Sie zusammen reisen und ein gemeinsames Gepäck besitzen, gelten auch die doppelten Freimengen. Falls Sie doch zu viel mitgenommen haben, wird dies beim Zoll beschlagnahmt und mit einer Geld-Strafe belegt.
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