Was tun, wenn der Zubringerflug sich verspätet und Sie den Anschlussflug verpassen

Praktische Reisetipps


Das Landgericht Frankfurt hat jetzt ein Urteil gefällt, was sich mit Ausgleichszahlungen bei verpassten Anschlussflügen befasst.

Der Kläger und seine Ehefrau waren auf dem Weg von Frankfurt über Singapur nach Rangun, als die dreistündige Verspätung ihres Zubringerfluges der Grund war, warum sie ihren Anschlussflug verpassten. In Singapur sollten sie mit einer lokalen Fluglinie weiterreisen. Das Urteil des Landgerichts entschied nun, dass die Fluglinie den Anspruch auf eine Ausgleichzahlung bei einer selbst verschuldeten Verspätung nachkommen müsse. Selbst wenn der Anschluss von einem anderen Unternehmen durchgeführt werde und von einem Flughafen abgehe, der nicht in der EU liegt.

Generell gilt, Passagiere haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sich der Flug verspätet oder annulliert wird. Bei kleineren Flughäfen empfiehlt es sich Belege für diese zu sammeln. Hilfreich ist in jedem Fall, eine Bestätigung eines Mitarbeiters des Airports über die Verspätung. Selbst ein Handy-Foto, das die Anzeigetafel mit "Flight cancelled" zeigt, könne bei einer Querstellung der Airline zum Recht verhelfen. Mitreisende gelten immer als Zeugen.

Wenn man eine Entschädigung fordert, ist es wichtig der Airline eine Zahlungsfrist zu setzen. Zehn Tage sind hierbei angemessen. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, rät es sich, vor Gericht zu gehen, wie im Falle des Klägers in Frankfurt. Sonst müssen Beschädigte oft monatelang auf ihre zustehende Entschädigung laut EU-Fluggastrechteverordnung, warten.
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