Wenn Fifi mit auf Reisen soll

Praktische Reisetipps


Wenn es in den Sommerurlaub geht, darf kein Familienmitglied fehlen - auch nicht Fifi. Das Reisen mit Tieren ist oftmals eine komplizierte Sache, da man je nach Reiseland verschiedene Vorschriften beachten muss. Große Unterschiede gibt es außerdem zwischen Reisen in EU- und Nicht-EU-Länder. Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über Dinge, die Sie für den Urlaub mit Ihrem Vierbeiner wissen sollten.

Andere Länder, andere Sitten

Bevor Sie die Reise mit Ihrem Haustier antreten, sollten Sie sich auf jeden Fall ausreichend über die Einreisebestimmungen und Vorschriften informieren, welche in Ihrem Urlaubsland gelten. Wie in so vielen Bereichen gilt auch für den Urlaub mit Tieren: Andere Länder, andere Sitten. Spätestens einen Monat vor Reiseantritt sollten Sie also wissen, was auf Sie zukommt und welche Impfungen im Urlaubsland für das Tier obligatorisch sind.

Tiere müssen in der EU außerdem eindeutig gekennzeichnet sein. Deshalb gibt es seit Juli 2011 eine Mikrochip-Pflicht, die den Vierbeiner eindeutig identifiziert. Tiere, die bereits davor mit einer gut lesbaren Tätowierung versehen wurden, sind von der Regelung ausgenommen. Außerdem muss man unbedingt den sogenannten Heimtierausweis mitführen. Das blaue Büchlein wird vom Tierarzt ausgestellt und enthält Angaben zu Tier, Besitzer und der durchgeführten Tollwutimpfung. Die Erstimpfung gegen die Krankheit muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen. In manchen Ländern, wie Finnland, Großbritannien, Malta und Irland ist außerdem eine Behandlung gegen Bandwürmer Pflicht.

Obwohl die Schweiz und Liechtenstein nicht Mitglieder in der EU sind, haben sie die Reiseregeln für Tiere übernommen. Wollen Sie also eine Reise in eines der beiden Länder antreten, so reichen Mikrochip, EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung aus. In anderen Ländern, wie Norwegen, wird zusätzlich eine Bandwurmbehandlung erwartet.

Mit Tollwut ist nicht zu spaßen

Wer sich nicht an die Einreisebestimmungen für Tiere hält, besonders was die Tollwutimpfung angeht, könnte an der Grenze eine böse Überraschung erfahren. Nämlich dann, wenn sich herausstellt, dass Fifi in der Quarantänestation landet oder der Urlaub ohne den Vierbeiner weitergehen muss, da er zurück ins Heimatland geschickt wird - Auf Kosten der Besitzer.

Die gefährliche Virusinfektion Tollwut ist zwar in Europa überwiegend ausgerottet, tritt aber trotzdem manches Mal auf. Vor allem wilde Tiere können die Erkrankung auf Haustiere übertragen. Sind diese nicht geimpft, können sie wiederum ihre Besitzer anstecken. Dies muss nicht einmal über Bisse erfolgen, sondern kann bereits bei einfachem Ablecken stattfinden. Wer also ein nicht geimpftes Tier mit sich führt, gefährdet nicht nur seine eigene Gesundheit, sondern auch die seiner Umgebung. Deshalb muss er für die Kosten der Quarantäne des Tieres bezahlen, was ihn teuer zu Stehen kommen kann.

Wer gedenkt, sich als Flugpate zu engagieren, sollte besonders vorsichtig sein. Die gutgemeinte Tat, im Auftrag einer Tierschutzorganisation Kleintiere zu überführen, kann schnell zum eigenen Verhängnis werden. Nämlich dann, wenn das Tier, das aus dem Urlaub mitgenommen werden soll, nicht die erforderlichen Reisebestimmungen erfüllt. Nicht nur Straßenhunde, sondern auch Rassehunde, die in der EU preiswert verkauft werden sollen, sind oftmals von Tollwut gefährdet.

Reisen außerhalb der EU

Für Nicht-EU-Länder gibt es weitere Formalitäten zu beachten. Neben der erforderlichen Tollwutimpfung muss in Ländern, wie der Türkei oder Marokko, drei Monate vor der Abreise auch ein Tollwutantikörpertest durchgeführt werden. Außerdem sind ein Mikrochip sowie eine gültige Bescheinigung des Amtstierarztes aus dem Herkunftsland obligatorisch.

Reisen mit Tier bedeutet also gleichzeitig auch Stress. Wer vollkommen entspannt verreisen möchte, könnte auch in Erwägung ziehen, den Vierbeiner einfach in seinen eigenen Urlaub zu schicken: Nämlich in eine Hundepension in der Heimat.
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