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Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung

Formalitäten Veröffentlicht am 24.10.2012

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Der Europäische Gerichtshof bestätigt die bestehende Regelung, die den Passagieren eine Ausgleichszahlung bei verspäteten Flügen bieten soll. Die Rechte der Fluggäste wurden in einem Grundsatzurteil gefestigt.

Wenn sich der Abflug in Zukunft um mehr als drei Stunden verzögert, darf der Kunde bei der entsprechenden Airline eine finanzielle Wiedergutmachung einfordern. Die Summe ist von der jeweiligen Reisestrecke abhängig und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro. Das Gleiche gilt auch für Reisegäste, deren Flug im letzten Moment annulliert wurde. Umbuchungen auf spätere Anschlussflüge, die nicht der Kunde selbst zu verschulden hat, sind in der Verordnung ebenfalls berücksichtigt.

Eine Ausnahme hierbei sind Verspätungen wegen "außergewöhnlichen Umständen", wie Terroranschlägen, Unwetter oder ähnliche Gründe, die nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden können.

Quelle: Spiegel Online

Die Redaktion.

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