Geposted 13.01.2016

#Transport #Deutschland

Autofahren im Ausland kann teuer werden

BLECHEN - Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich schon im Vorhinein über mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen die jeweiligen Verkehrsregeln informieren. Denn manche Länder greifen härter durch als andere. Da hilft es nicht, sich stur zu stellen.

Seit Oktober 2010 können Bußgelder aus dem europäischen Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. Ab einer Höhe von 70 Euro werden Verkehrsverstöße aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt, inklusive Verwaltungskosten. So müssen auch kleinere Verstöße, die ein Bußgeld von etwa 35 Euro verlangen, bezahlt werden, denn Verwaltungskosten von mindestens 35 Euro sind oft zusätzlich zu zahlen. Dadurch wird die Toleranzgrenze schnell überschritten.

Vor allem aus den Niederlanden kommen die meisten "Vollstreckungshilfeersuche", meint Johannes Boos vom ADAC. Aber auch Österreich, Italien, die Schweiz, Belgien und Frankreich schicken ihre Bußgeldbescheide nach Deutschland. Wird der Betrag innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt, wird manchmal ein Rabatt von bis zu 50 Prozent gewährt. Also lieber nicht stur stellen, sondern direkt die verlangte Summe zahlen, dann ist man eventuell sogar billiger dran.

Wird die 70-Euro-Grenze nicht überschritten und der Bußgeldbescheid nicht nach Deutschland geschickt, kann es bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland zu einem Problem kommen, im schlimmsten Fall kann das Fahrzeug sogar eingezogen werden. In der folgenden Tabelle sind die Bußgelder für einige europäische Länder aufgelistet.

Legende:
MV=Nettomonatsverdienst
TS = Tagessatz (Berechnung nach Monatsverdienst; in Finnland Höchststrafe 120 TS)
* Promillegrenze teils niedriger für Fahranfänger und Berufskraftfahrer
** nachts Bußgelder um ein Drittel höher
Quelle: t-online.de/ADAC, Angaben ohne Gewähr

Bußgelder in Europa

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