Geposted 06.06.2017

#Sicherheit #Deutschland

Neue Richtlinien für EU-Pauschalreisen

Ab Sommer 2018 können Sie wieder beruhigt Ihren Urlaub starten. Neue EU-Pauschalrichtlinien sollen Verbraucher schützen und den aktuellen Rechtsrahmen angemessener gestalten. Verbraucherschützer sind nicht zufrieden.

Urlaub mit der ganzen Familie

© BlueOrangeStudio/123RF

Der Begriff Pauschalreisen soll rechtlich erweitert werden und Verbrauchern höhere Schutzstandards gewähren. So sollen Reisveranstaltern mögliche Gründe genommen werden, um Zahlungen von Schadenersatz zu umgehen. Die neue Regelung soll für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in der Reisebranche sorgen.

Der neue Begriff umfasst die verschiedenen Reisebestandteile wie Flüge, Hotelangebote oder Mietwagen. Die Abwandlung des Rechtsrahmens soll sich dem geänderten Buchungsverhalten der Urlauber anpassen. In der Vergangenheit wurden Reisen meist komplett bei einem Veranstalter gebucht, heutzutage stellt man sich die einzelnen Bausteine hautsächlich selbst im Internet zusammen.

Buchungen im Netz wurden bisher rechtlich nur teilweise erfasst. Dies wird nun geändert. Mängel können künftig innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden anstatt wie bislang innerhalb eines Monats. Darüber hinaus verlieren Reiseveranstalter das Kündigungsrecht nach Reisebeginn - dies steht nur noch dem Urlauber selbst zu.

Verbraucherschützer kritisieren jedoch die neue Regelung für Ferienhäuser und Tagesreisen. Der ursprüngliche Schutz für Urlaub in Ferienhäusern entfällt. Falls Anbieter pleitegehen, fallen die meist recht hohen Anzahlungen weg. Zudem steht dem Gast bei Reiseausfällen kein Schadenersatz zu.

Auch bei Tagesreisen liegen gravierende Änderungen vor. Mehr als 95 Prozent dieser Trips fallen künftig aus dem bewährten Reiserechtsschutz heraus. Tagesreisende sollen in Zukunft weder vor der Insolvenz des Reiseanbieters geschützt sein noch Recht auf Notfallbetreuung haben. Ausnahmen sind Tagesreisen ab einem Wert von 500 Euro. Laut Definition darf eine Tagesreisen nicht länger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung beinhalten.

Hinsichtlich Preiserhöhungen vor Reiseantritt sollen bis zu acht Prozent Preisaufschläge als zumutbar gelten. Bislang lag der Wert bei bis zu fünf Prozent. Die Erhöhungen müssen sich allerdings unmittelbar auf gestiegene Treibstoffkosten, Abgaben oder aus Wechselkurseffekten ergeben.

Insgesamt erhöhen die neuen Rechtsvorschriften die Komplexität im Reisevertrieb. Dennoch sind Reisebüros erleichtert, da sie anfangs befürchteten für die einzelnen Reisebestandteile wie Pauschalreise-Veranstalter haften zu müssen.