Ab Februar gelten neue Bestimmungen für die Einreise in die Türkei. Zu touristischen Zwecken können sich deutsche Staatangehörige bis zu 90 Tagen visafrei in der Türkei aufhalten. Der Gesamtaufenthalt in der Türkei darf zum Zeitpunkt der Ausreise 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage nicht überschreiten. Auch kurze Aufenthalte in diesem Zeitraum werden mitgezählt.
Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, haben die Möglichkeit vor Ort innerhalb von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Handelt es sich um einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen, muss ein entsprechendes Visum bei der türkischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Im Zweifelsfall sollte man sich immer bei den türkischen Behörden, Konsulaten oder Rechtsanwälten erkundigen. Mit dieser Bestimmung soll die türkische Rechtslage der in Deutschland geltenden angepasst werden.
Quelle: Auswärtiges Amt
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