Das Amtsgericht München entschied unter dem Aktenzeichen: 224 C 32365/11, dass vorzeitige Wehen Grund für einen kostenfreien Reise-Rücktritt sind. Die Versicherung muss die Stornierungskosten bei gesundheitlichen Komplikationen der Frau auch dann übernehmen, wenn die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Buchung der Reise bereits bekannt war.
Zu dem Urteil kam es, nachdem eine Versicherung einem Ehepaar die Kosten einer stornierten Reise nicht erstatten wollte. Die Begründung: Sie hatten während der Reservierung schon Kenntnis über die Schwangerschaft. Da zu der Zeit aber noch keine Probleme aufgetreten waren, sondern erst zwei Wochen vor Reiseantritt, gab das Amtsgericht dem Ehepaar Recht. Zumal die Ärztin vor der Reise abriet.
Eine Schwangerschaft sei nicht als Krankheit zu werten und somit kein Grund für die Versicherung, die Stornierungskosten nicht zu übernehmen.
Quelle: Tourexpi
Die Redaktion.
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