Am 26. Juni 2012 werden Kindereinträge im Pass der Eltern ungültig. Kinder benötigen dann ein eigenes, gültiges Reisedokument. Innerhalb des Schengen-Raumes ist dafür ein Personalausweis ausreichend. In anderen Ländern muss jedoch ein Kinderreisepass oder ein normaler Reisepass vorhanden sein.
Grund für die Änderung ist die neue EU-Passverordnung, nach der jede Person einen eigenen Pass haben soll. Pässe von Erwachsenen, die Einträge ihrer Kinder haben, bleiben aber weiterhin gültig bis sie ablaufen.
Informieren Sie sich also rechtzeitig vor den Sommerferien, ob ihr Kind ein gültiges Reisedokument für das geplante Ferienziel hat, damit es keine Probleme bei der Ein-und Ausreise gibt.
Quelle: fvw
Die Redaktion.
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