Die Türkei möchte mit einer neuen Visaregelung ihre Rechtslage an die deutsche anpassen. Seit dem 01.02.2012 können sich deutsche Staatsangehörige zu touristischen Zwecken weiterhin bis zu 90 Tage pro Halbjahr ohne ein spezielles Visum im Land aufhalten. Die bisher übliche Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von drei Monaten zu begründen, soll jedoch künftig von Seiten türkischer Behörden unterbunden werden. Auch kürzere Aufenthalte im Land werden von nun an addiert.
Personen, die sich aktuell im Land für einen längeren Zeitraum aufhalten, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis vor Ort beantragen. Es empfiehlt sich, vorher bei der zuständigen Ausländerabteilung des örtlichen Polizeipräsidiums Erkundungen einzuholen, welche Unterlagen genau notwendig sind, da die Voraussetzungen bis dato permanenten Änderungen unterworfen sind.
Ist bereits vor der Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Grundsätzlich empfiehlt die Botschaft, sich bei Unklarheiten an türkische Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden.
Quelle: Auswärtiges Amt
Die Redaktion.
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