Geposted 22.08.2017

#Formalitäten #Deutschland

Roaming - ein kurzes Fazit

Am 15.06.2017 verabschiedete die EU ein neues Gesetz zum Thema Roaming. Demnach sollen Anrufe und SMS aus dem Ausland in andere europäische Länder jetzt gleich viel kosten wie ein Anruf aus dem heimischen Netz, genauso wie die Nutzung mobiler Daten. Wie gut funktioniert das? Und welche Regelung gilt für die Schweiz?

Roaming - Was ist das?

© lostintrance/123RF

Roaminggebühren entstehen immer dann, wenn man mit seinem Handy im ausländischen Netz telefoniert, simst oder surft. Rufen Sie allerdings aus ihrem heimischen deutschen Netz in Italien an, so ist das kein Roaming. Damit für Reisende die Preise nicht mehr so in die Höhe steigen und man auch mal aus dem Ausland telefonieren kann, hat die EU eine Lösung gefunden. Nach langem Ringen und endlosen Verhandlungen konnten sich Politiker und Mobilfunkanbieter zu einem Abkommen durchringen. Demnach soll es ab sofort zu keinen Extra-Gebühren mehr kommen ? Roaming gilt als abgeschafft. "Roame like at home" heißt das Konzept und verspricht Nutzern, ihr Mobiltelefon im Ausland genauso wie im Inland nutzen zu können. Diese Regelung gilt nicht nur in den EU Staaten, sondern auch in Island, Norwegen und Liechtenstein. Bis sich die Austrittsverhandlungen konkretisieren ist auch Großbritannien in dem Abkommen eingeschlossen. Die Schweiz bleibt weiterhin außen vor, und dort kann es richtig teuer werden für Urlauber.

Sonderfall Schweiz

Obwohl es lange Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz gab, weigern sich die schweizerischen Mobilfunkkonzerne dagegen, die neue EU Verordnung auch bei ihnen einzuführen. Aufgrund ihrer Angst, die Kosten nicht decken zu können, hatte sich das Modell bei den Schweizern nicht durchsetzen können. Urlauber, die in die Schweiz reisen oder Schweizer, die im Ausland unterwegs sind, riskieren also in die Kostenfalle zu tappen. Diese beginnt, sobald sich das Hnady in ein ausländisches Netz einwählt, konkret also: Wenn Sie auf Ihrer Reise von Deutschland nach Italien den Schweizer San Bernadino Pass überqueren, kann ihr Handy Roamingkosten verursachen. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass ihre mobilen Daten deaktiviert sind, sodass kein teures Datenroaming entstehen kann. Wie lange die Situation noch so bleibt ist ungewiss, sicher ist aber, dass die schweizerischen Mobilfunkkonzerne ungern auf Roamingerträge von ca. 100 Millionen Franken verzichten möchten.

Wie funktioniert das neue Abkommen innerhalb der EU in der Praxis?

Kann man seinen Vertrag wirklich so nutzen wie daheim? Jain. Falls man eine netzinterne oder communityinterne Flatrate hat, dann kann man diese auch nur im Inland benutzen. Diese sind nicht von dem Abkommen abgedeckt und können immense Kosten verursachen. Oftmals sind auch Stream on Apps, also bestimmte Musictools oder Streaming Apps nicht abgedeckt, was ebenso zu Mehrkosten führen kann. Wer also nichts riskieren möchte, verzichtet entweder darauf oder kontaktiert seinen Anbieter, um es abzuklären. Aufpassen sollten Nutzer auch, wenn es um mobile Daten geht. Viele Anbieter benutzen eine Formel zur Berechnung der im Ausland verfügbaren mobilen Daten, sodass es zu Drosselungen kommen kann. Wer also normalerweise 20 GB im Inland nutzen kann, der kann im Urlaub gegebenenfalls nur weniger Daten nutzen. Im Zweifelsfall gilt auch hier seinen Anbieter zu kontaktieren, um diese Informationen abzufragen.

Nicht abgedeckt durch die neue Regelung sind Wlan-calls, also reine Internettelefonate. Dafür sind ja die ausländischen Mobilfunknetze "kostenlos". Außerdem sind alle Konzepte nur für einen Kurzzeitraum gedacht. Jeder der sich länger im Ausland aufhält, sollte sich eine ausländische SIM-Karte anschaffen. Der Mobilfunkanbieter ist rechtlich nur dazu verpflichtet, Aufenthalte von 4 Monaten zu dulden, danach können von dem Kunden höhere Gebühren eingefordert werden. Allerdings muss er dies schriftlich ankündigen und dem Kunden eine Frist von 14 Tagen einräumen. Dies steht ganz im Zeichen des Abkommens, denn es wurde geschlossen um im Urlaub hohe Telefonkosten zu vermeiden. Zwei weitere Knackpunkte sind, dass die Informationsnachricht der Anbieter an ihre Nutzer, sobald die sie die Landesgrenze überqueren, oftmals fehlerhaft oder intransparent sind. Zudem können sich Nutzer nur noch in einem Netz des ausländischen Netzes einwählen und müssen in diesem bleiben. Dies kann Einschränkungen beim Empfangen und Verschicken von mobilen Daten haben.

Fazit

Im Großen und Ganzen ist die Umsetzung der Abschaffung von Roaming-Gebühren gelungen. Die einzigen Schwachpunkte in der Praxis sind wohl die intransparenten Informationen, die die Mobilfunkanbieter bereitstellen.. Es müsste eindeutiger beschrieben sein was wann und wo gilt, damit Verbraucher nicht in Kostenfallen oder Funklöcher fallen. Zudem sollten sich Urlauber auf jeden Fall an den Anbieter wenden, sobald irgendwelche Fragen bezüglich des Tarifs und des Roamings anfallen. Außerdem sollten sich Reisende, die in die Schweiz fahren, über Alternativen erkundigen. Es gibt bereits Anbieter die auf dieses ?Problem? reagiert haben und eigene Flatrates anbieten, die den Aufenthalt in dem Alpenstaat abdecken. Gleiches gilt für die Zwergstaaten: Andorra, Monaco und San Marino. Aufgepasst: Im Flugzeug oder auf dem Schiff bleiben die Roaminggebühren! Die Abschaffung bezieht sich erstmal nur auf die konkreten EU-Länder.