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Fokus auf 10 Winterurlaub-Aktivitäten

6 - Sicherheit auf der Piste

10 Winterurlaub-Aktivitäten © Copyright

Auch wenn man als Skifahrer oder Snowboarder keinen Führerschein braucht, um die Skipisten zu nutzen, sollten sie die offiziellen Regeln des Internationalen Skiverbands (wie unten zitiert) kennen und einhalten. Im Falle eines Unfalls mit anschließendem Gerichtsurteil, werden die FIS-Regeln als Rechtsgrundlage herangezogen.
Die 10 FIS Verhaltensregeln
1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
4. Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
8. Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
9. Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Zudem sollten sie einige Verhaltensregeln beachten, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden: Gehen sie nie auf die Piste, ohne sich zuvor ausgiebig aufgewärmt zu haben. Ein Skigymnastik-Kurs sollte gerade von ungeübten Skifahrern schon vor dem Urlaub regelmäßig besucht werden. Lassen sie ihre Ausrüstung von einem Fachmann checken und ihre Skier schleifen. Essen sie regelmäßig, ohne mit überfülltem Magen Sport zu treiben. Trinken sie keinen Alkohol bevor sie sich auf die Piste begeben und denken sie auch an eventuellen Restalkohol und an Müdigkeitserscheinungen aufgrund von langen Après-Ski-Nächten. Machen sie Pausen und überfordern sie sich nicht. Sie sehen schlecht oder sind Brillenträger? Ein Besuch beim Optiker ist wichtig. Sie sollten gut genug sehen, um alle Unebenheiten der Piste genau abschätzen zu können. Er kann ihnen außerdem bei der Auswahl einer bruchsicheren Schutzbrille helfen, die sie auf der Piste über der Alltagsbrille tragen können. Diese kann auch getönt sein, um eine Verletzung des Auges durch Schneereflektionen zu verhindern.

Winterurlaub mit Kindern Raclette, Fondue und Co.