Geposted 10.12.2015

#Formalitäten #Norwegen

Kreuzfahrt abgesagt - und dann?!

ANNULLIERT - Eine Kreuzfahrt als Geschenk? Nicht die schlechteste Idee! Zumindest, wenn diese auch stattfindet. Doch was passiert, wenn der Trip von der Reederei gestrichen werden muss?

Zum 50. Geburtstag seiner frau buchte ein Mann rund ein Jahr vor Reisebeginn eine Kreuzfahrt, die dann relativ kurzfristig von der Reederei abgesagt werden muss. Eine unglückliche Situation für das Unternehmen als auch die Urlauber, denen eine Entschädigung zusteht. Und wie fällt diese Wiedergutmachung aus?

Der Fall wurde von dem Amtsgericht Wiesbaden behandelt. Es ging um eine Kreuzfahrt der "Norwegian Jade", die der Kläger weit im Voraus zum Geburtstag seiner Frau ausgewählt hatte. Nur weniger Monate vor Reisestart musste die Reederei die Kreuzfahrt absagen, weil das Schiff weiter verchartert wurde. Eine Umbuchung auf eine andere Kreuzfahrt lehnte der Kläger ab. Zu seiner Anzahlung, den Flug-, Hotel- und Reiserücktrittskosten erhielt er 200 Euro Schadensersatz zurück. Das war dem Mann allerdings noch nicht genug.

50 Prozent Entschädigung

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Wegen vertaner Urlaubszeit forderte er eine höhere Entschädigung. Wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" berichtet, sprach ihm das Gericht 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigung zu. Unstrittig habe der Kläger genau die "Norwegian Jade" ausgewählt, weil er das Schiff schon von einem vorherigem Urlaub kannte. außerdem wurde die Kreuzfahrt relativ früh vor Reisebeginn annulliert - das Paar hätte seine Reise also durchaus noch anders gestalten können. So landete das Gericht bei 50 Prozent.

Quellen: focus