Geposted 19.10.2012

#Neuigkeiten #Deutschland

Alkoholverbot am Bahnhof in Nürnberg


Ein striktes Alkoholverbot gilt künftig am Hauptbahnhof in Nürnberg. Die Regelung ist für das Wochenende sowie die Abende vor Feiertagen von 20 Uhr bis zum Folgetage um 6 Uhr angedacht. Betroffen davon sind der Eingang sowie der Innenbereich und die Bahnsteige des Bahnhofs.

Ausnahme ist hierbei der Verkauf von alkoholischen Getränken bei Einzelhändlern und Gastronomen auf dem Gelände. Besuchern wird nur erlaubt, das Gekaufte auf der Verkaufsfläche zu trinken.

Nach Angaben des Konzerns Deutsche Bahn ist Nürnberg die erste Stadt bundesweit mit einer derartigen Untersagung. Der Grund dafür: Der Bahnhof entwickelte sich in den letzten Jahren zum Treffpunkt von Hunderten jungen Menschen, die dort mitgebrachten Alkohol vor und nach dem Discothekenbesuch konsumierten und im Anschluss stark betrunken seien. Wer dennoch trinkt, kann mit einem Hausverbot rechnen.

Der Fahrgastverband Pro Bahn verlangt eine Ausweitung dieser Ordnung deutschlandweit.

Quelle: Spiegel Online


Ein striktes Alkoholverbot gilt künftig am Hauptbahnhof in Nürnberg. Die Regelung ist für das Wochenende sowie die Abende vor Feiertagen von 20 Uhr bis zum Folgetage um 6 Uhr angedacht. Betroffen davon sind der Eingang sowie der Innenbereich und die Bahnsteige des Bahnhofs.

Ausnahme ist hierbei der Verkauf von alkoholischen Getränken bei Einzelhändlern und Gastronomen auf dem Gelände. Besuchern wird nur erlaubt, das Gekaufte auf der Verkaufsfläche zu trinken.

Nach Angaben des Konzerns Deutsche Bahn ist Nürnberg die erste Stadt bundesweit mit einer derartigen Untersagung. Der Grund dafür: Der Bahnhof entwickelte sich in den letzten Jahren zum Treffpunkt von Hunderten jungen Menschen, die dort mitgebrachten Alkohol vor und nach dem Discothekenbesuch konsumierten und im Anschluss stark betrunken seien. Wer dennoch trinkt, kann mit einem Hausverbot rechnen.

Der Fahrgastverband Pro Bahn verlangt eine Ausweitung dieser Ordnung deutschlandweit.

Quelle: Spiegel Online