Geposted 23.10.2017

#Formalitäten #Deutschland

Italienerin bekommt Urlaub wegen krankem Hund

Wenn der Hund krank ist, dann geht es auch oftmals den Herrchen schlecht. In Italien hat sich nun eine Arbeitnehmerin Urlaub erkämpft, weil ihr Hund krank geworden ist.

Gibt es eine ähnliche Regelung in Deutschland?

© damedeeso/123RF

Wegen ihrem Kranken Hund erbat eine Italienerin um 2 außerordentliche bezahlte Urlaubstage. Diese wurden ihr zunächst nicht genehmigt, da es sich "nur" um einen Hund handelte nicht aber um ein menschliches Familienmitglied. Mit Unterstützung der italienischen Tierschutzorganisation LAV jedoch wurde ihr der Urlaub letzten endlich genehmigt, da sich die Arbeitnehmerin auf einen Paragraphen im italienischen Strafgesetzbuch stütze, der den besonderen Schutz der Tier gewährt und jeglichen verstoß mit einer Geldbuße von bis zu 10.000? bestraft. Für die Organisation ist klar, dass dieser Fall aus Rom nun als Präzedenzfall dient und es bald auch für andere Arbeitnehmer möglich sein wird Urlaub zu nehmen, wenn das Tier kurzfristig krank geworden ist.

Deutsche Arbeitnehmer haben ebenfalls das Recht der Arbeit fernzubleiben, wenn ihr Tier krank ist. in diesem Punkt ist das Arbeitsrecht relativ eindeutig, denn Tiere gelten schon lange nicht mehr als Sache vor Gericht. Falls ihr Hund oder ihre Katze kränkelt, dann muss ihnen der Arbeitgeber die Zeit geben, eine tiermedizinische Praxis aufzusuchen, verweigert er dies, macht er sich strafbar. Dasselbe gilt im Übrigen auch für andere Familienmitglieder. Zudem ist der Arbeitgeber laut Gesetz verpflichtet dem Arbeitnehmer diese Zeit zu bezahlen, da es immerhin die Pflicht des Halters ist sein Tier angemessen zu versorgen. Wer also bezahlten Urlaub zusätzlich zu seinem regulären Urlaub nehmen möchte, wegen einem erkrankten Tier oder Kind, der hat ein Recht darauf. Allerdings muss der Arbeitnehmer beweisen können, dass seine Abwesenheit von besonderer Dringlichkeit ist, dass die Situation für das Tier unzumutbar ist sowie die Tatsache, dass die Krankheit seines Tieres die Arbeitsleistung nachträglich beeinflusst. Um diese Punkte nachzuweisen, kann er sich einen Attest seines Arbeitnehmers ausstellen lassen.