Geposted 16.04.2013

#Transport #Deutschland

Endpreis einer Kreuzfahrt muss eindeutig sein


Kreuzfahrtanbieter dürfen nicht zusätzlich zu dem Preis, mit dem sie werben, Serviceentgelt verlangen. Das entschied das Kammergericht Berlin und kam damit zu einer anderen Ansicht als das Landgericht, das den Reedereien Recht gegeben hatte.

Wenn die Anbieter mit einem Preis werben, dürfen sie nicht automatisch einen Festbetrag an Trinkgeld pro Tag vom Bordkonto der Passagiere abbuchen. Denn da der Kunde die Zahlung nicht umgehen könne, sei sie ein fester Bestandteil des Endpreises - und müsse in diesem auch schon enthalten sein.


Kreuzfahrtanbieter dürfen nicht zusätzlich zu dem Preis, mit dem sie werben, Serviceentgelt verlangen. Das entschied das Kammergericht Berlin und kam damit zu einer anderen Ansicht als das Landgericht, das den Reedereien Recht gegeben hatte.

Wenn die Anbieter mit einem Preis werben, dürfen sie nicht automatisch einen Festbetrag an Trinkgeld pro Tag vom Bordkonto der Passagiere abbuchen. Denn da der Kunde die Zahlung nicht umgehen könne, sei sie ein fester Bestandteil des Endpreises - und müsse in diesem auch schon enthalten sein.


Konkret ging es um eine Kreuzfahrt, bei der bei jeder "beanstandungsfrei an Bord verbrachter Nacht" zusätzlich zum Festpreis von 555 Euro noch Trinkgeld in der Höhe von 7 Euro anfiel. Laut dem Kammergericht war die Reise somit teurer als angegeben und somit darf die Reederei nicht mit den 555 Euro werben.

Quelle: Süddeutsche.de