Geposted 15.01.2012

#Wirtschaft #Deutschland

Erstattung bei Flugverspätung

Eine Fluggesellschaft muss ihren Gästen auch dann Ausgleichszahlungen gewähren, wenn eine Verspätung durch die plötzliche Erkrankung eines Crewmitglieds entstanden ist. Dieses Gerichtsurteil veröffentlichte die Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" in ihrer letzten Ausgabe. Demnach steht Fluggästen eine Ausgleichzahlung zu, wenn es zu deutlichen Verspätungen kommt. Im vorliegenden Fall war es bei einem Flug von den Arabischen Emiraten nach Frankfurt am Main zu einer Verspätung von ganzen 14 Stunden gekommen. Einzig "außergewöhnliche Umstände" rechtfertigten erhebliche Verspätungen, so das Gericht. Auf die plötzliche Erkrankung eines Mitarbeiters sollte eine Fluggesellschaft vorbereitet sein.
Quelle: dkr/dpa/ReiseRecht aktuell/Spiegel Online

Eine Fluggesellschaft muss ihren Gästen auch dann Ausgleichszahlungen gewähren, wenn eine Verspätung durch die plötzliche Erkrankung eines Crewmitglieds entstanden ist. Dieses Gerichtsurteil veröffentlichte die Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" in ihrer letzten Ausgabe. Demnach steht Fluggästen eine Ausgleichzahlung zu, wenn es zu deutlichen Verspätungen kommt. Im vorliegenden Fall war es bei einem Flug von den Arabischen Emiraten nach Frankfurt am Main zu einer Verspätung von ganzen 14 Stunden gekommen. Einzig "außergewöhnliche Umstände" rechtfertigten erhebliche Verspätungen, so das Gericht. Auf die plötzliche Erkrankung eines Mitarbeiters sollte eine Fluggesellschaft vorbereitet sein.
Quelle: dkr/dpa/ReiseRecht aktuell/Spiegel Online