Geposted 31.01.2022

#Politik

EU-Mitglieder einigen sich auf Vereinfachung der Reisebestimmungen

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben beschlossen, ab dem 1. Februar das Reisen innerhalb der EU wieder zu vereinfachen. Die neue Regelung sieht vor, dass sich Geimpfte und Genesene fortan vor Reiseantritt nicht mehr testen müssen, um im Zielland einreisen zu können. Stattdessen ist es ab Beginn des nächsten Monats nur noch entscheidend, ob ein Reisender im Besitz eines gültigen EU-Corona-Zertifikats ist, mit dem er eine Impfung oder Genesung nachweisen kann. Damit einhergehend ist es auch künftig irrelevant, welchen Status (Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet etc.) das Abreiseland besitzt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Mobilität von EU-Bürgern auch während der Pandemie aufrechtzuerhalten, und nicht mehr für angebracht gehaltene Restriktionen abzubauen.

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Wie aus EU-Kreisen zu hören ist, wird diese Entscheidung mit der durchgehenden Verbreitung der Omikron-Variante in ganz Europa begründet. Einige Länder wie Österreich oder Italien hatten zu dessen Eindämmung zusätzliche Einreiseregelungen eingeführt, die zusätzlich zum Impf- oder Genesenenstaus einen PCR- oder Antigen-Test vorsahen. Die EU Kommission erwartet nun, dass auch diese Länder die neuen Bestimmungen umsetzen und alle weiteren Hürden für Einreisende abschaffen. Hierbei handelt es sich allerdings lediglich um eine Empfehlung, da die Hoheit bei Fragen der Gesundheitspolitik weiterhin in den Händen der Staaten selbst liegt.

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Für Personen, die über keines der beiden Zertifikate verfügen, ist ein Test vor der Ankunft im Zielland weiterhin notwendig. Dabei gilt, dass ein Schnelltest höchstens 24 Stunden, und ein PCR Test höchstens 72 Stunden vor der Abreise durchgeführt werden soll. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass ein Impfzertifikat künftig bis 270 Tage nach der letzten Impfung gültig ist, und der Genesenenstatus nach 180 Tagen abläuft. In Deutschland selbst weicht man in Sachen Coronapolitik hingegen leicht von dieser Linie ab. Innerhalb des Landes soll ein Genesenenzertifikat bereits nach 90 Tagen seine Gültigkeit verlieren, allerdings soll mit einem solchen in Deutschland abgelaufenen Status die Einreise ins EU-Ausland weiterhin gültig sein, da hier ab Februar die neuen Regelungen der Kommission gültig sind.