Geposted 18.01.2012 (Bearbeitet am 24.01.2012)

#Gesellschaft #Deutschland

Haftung bei Glatteis am Bahnhof

Wer haftet im Falle eines Sturzes am Bahnhof?

Wer haftet im Falle eines Sturzes am Bahnhof?

Immer wieder das gleiche im Winter, es schneit, es ist glatt und so passiert es leicht, dass man dabei auf dem Weg zum Zug ausrutscht. Doch, auch wenn die Bahn streupflichtig ist, ist die Frage nach der juristischen Haftung nicht ganz so klar. Haftet die DB Fernverkehr AG, bei der man das Ticket gelöst hat oder doch die DB Station&Service AG, die für die Instandhaltung der Bahnhöfe zuständig ist? Die Trennung der bei der Reisende mit seinem Ticket auch einen Anspruch auf eine eis- und rutschfreie Zone. Dennoch ist die Frage nach der Schuld noch nicht so leicht entschieden. Denn auch dem Fußgänger selbst fällt eine Verantwortung im Falle schlechter Witterung zu. Was lernen wir also daraus? Wir sollten immer ein Paar rutschfeste Schuhe im Schrank stehen haben.

Quelle: Süddeutsche