Geposted 23.10.2012

#Transport #Deutschland

Kein Anschnallen - Kein Mitfliegen


Unangeschnallte Passagiere müssen das Flugzeug verlassen. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Der Grund dafür war eine Gruppe von Passagieren an Bord, die sich weigerte, den Sicherheitsgurt anzulegen. Nachdem sich die Fluggäste selbst nach mehreren Aufforderungen des Flugkapitäns unnachgiebig zeigten, entschied der Pilot die Kundschaft aus dem Flieger zu verweisen.

Das Gericht gab dem Kapitän Recht. Selbst die Tatsache, dass vor Abflug ein ungewöhnlicher Geruch in einem Teil des Flugzeugs bemerkt wurde und die Passagiere beunruhigte, ändere nichts an der Anschnallpflicht. Verängstigen wäre die Möglichkeit freigestanden, von Bord zu gehen, ohne den Abflug zu verzögern und die anderen Gäste zu stören.

Das Urteil ist nun im Reiserecht verankert und kann in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" nachgelesen werden.

Quelle: Spiegel Online


Unangeschnallte Passagiere müssen das Flugzeug verlassen. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Der Grund dafür war eine Gruppe von Passagieren an Bord, die sich weigerte, den Sicherheitsgurt anzulegen. Nachdem sich die Fluggäste selbst nach mehreren Aufforderungen des Flugkapitäns unnachgiebig zeigten, entschied der Pilot die Kundschaft aus dem Flieger zu verweisen.

Das Gericht gab dem Kapitän Recht. Selbst die Tatsache, dass vor Abflug ein ungewöhnlicher Geruch in einem Teil des Flugzeugs bemerkt wurde und die Passagiere beunruhigte, ändere nichts an der Anschnallpflicht. Verängstigen wäre die Möglichkeit freigestanden, von Bord zu gehen, ohne den Abflug zu verzögern und die anderen Gäste zu stören.

Das Urteil ist nun im Reiserecht verankert und kann in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" nachgelesen werden.

Quelle: Spiegel Online