Geposted 20.07.2012

#Formalitäten #Spanien

Kein Storno-Recht bei Waldbränden

Reisende können keine kostenlose Stornierung ihres Kanaren-Urlaubs erwarten, auch wenn dort zur Zeit Waldbrände wüten. Wer bereits eine Pauschalreise auf die Kanaren gebucht hat, muss diese antreten oder die üblichen Stornogebühren zahlen. Der Grund: Angst gilt nicht als Grund, gratis von der Urlaubsreise zurückzutreten.

Reisende können keine kostenlose Stornierung ihres Kanaren-Urlaubs erwarten, auch wenn dort zur Zeit Waldbrände wüten. Wer bereits eine Pauschalreise auf die Kanaren gebucht hat, muss diese antreten oder die üblichen Stornogebühren zahlen. Der Grund: Angst gilt nicht als Grund, gratis von der Urlaubsreise zurückzutreten.

Eine kostenfreie Stornierung wird in der Regel erst möglich, wenn die Beweglichkeit in der Urlaubsregion stark eingeschränkt oder die Versorgung mit Lebensmitteln nicht gewährleistet ist. Das ist aber laut Reiseveranstaltern auf den Kanarischen Inseln nicht der Fall. Lediglich auf La Palma seien wegen der Brände zwei Wanderungen abgesagt worden. Die touristischen Zonen seien von den Waldbränden im Inneren der Inseln nicht betroffen. Zudem seien die Brände auf La Palma und La Gomera bereits wieder unter Kontrolle.

In Bezug auf einen Reiserücktritt gelten also die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, was das Anfallen von Stornogebühren betrifft. Die Höhe der Gebühren hängt wesentlich vom Zeitpunkt des Rücktritts ab: Storniert der Reisende am Abreisetag, muss er damit rechnen, dass der Veranstalter zwischen 80 und 100 Prozent des Komplettpreises einbehält.

Quelle: focus.de