Geposted 23.11.2012

#Transport #Deutschland

Mehr Entschädigung bei Gepäckverlust


Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bemisst sich künftig die Entschädigung bei Verlust eines Gepäckstücks an der Zahl der betroffenen Personen.

Reisende, die sich einen Koffer teilen, haben in Zukunft bei dessen Verlust Anspruch auf mehr Entschädigung durch die Fluggesellschaft. Jeder einzelne Passagier kann nun einen Schadensersatz von maximal 1.100 Euro verlangen.

Jedoch merkten die Richter an, dass die betroffenen Personen nachweisen müssen, dass sich eigene Gegenstände in dem fremden Koffer befanden. Dies kann beispielsweise bei einer Familie, beim gemeinsamen Ticketverkauf oder Check-In der Fall sein.

Im Klagebeispiel ist eine vierköpfige Familie gegen Iberia vor Gericht gegangen, weil auf einem Flug nach Barcelona ihr Gepäck verloren ging. Obwohl Sie keine vier Gepäckstücke abgegeben hatten, wurde Ihnen Schadensersatz in Höhe von 4.400 Euro, sprich für vier Personen zugesprochen.


Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bemisst sich künftig die Entschädigung bei Verlust eines Gepäckstücks an der Zahl der betroffenen Personen.

Reisende, die sich einen Koffer teilen, haben in Zukunft bei dessen Verlust Anspruch auf mehr Entschädigung durch die Fluggesellschaft. Jeder einzelne Passagier kann nun einen Schadensersatz von maximal 1.100 Euro verlangen.

Jedoch merkten die Richter an, dass die betroffenen Personen nachweisen müssen, dass sich eigene Gegenstände in dem fremden Koffer befanden. Dies kann beispielsweise bei einer Familie, beim gemeinsamen Ticketverkauf oder Check-In der Fall sein.

Im Klagebeispiel ist eine vierköpfige Familie gegen Iberia vor Gericht gegangen, weil auf einem Flug nach Barcelona ihr Gepäck verloren ging. Obwohl Sie keine vier Gepäckstücke abgegeben hatten, wurde Ihnen Schadensersatz in Höhe von 4.400 Euro, sprich für vier Personen zugesprochen.