Geposted 02.04.2010

#Politik #Deutschland

Reisepass bei Entführungsrisiko

Die Bundesrepublik darf Bürgern die Reise in unsichere Länder verbieten und die Gültigkeit von Reisepässen einschränken. Das entschied das Stuttgarter Verwaltungsgericht mit Eilbeschluss, wie die Behörde jetzt mitteilte. Drohen ein hohes Entführungsrisiko und damit hohe Lösegeldforderungen an Deutschland, ist damit ein Reiseverbot rechtens.

In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart heißt es: "Einer deutschen Staatsangehörigen darf der Geltungsbereich ihres Passes beschränkt werden, wenn sie auf eigene Faust in ein Land - hier Somalia - einreisen will, in dem ihr durch die dort herrschenden, der Al Kaida nahestehenden islamistischen Milizen ein sehr hohes Entführungsrisiko droht. Denn dadurch stünde die Bundesrepublik ersichtlich in der Gefahr, entweder Lösegeldzahlungen leisten oder anderweitig Erpressungen nachgeben zu müssen. Damit würden erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet."

Mehr infos dazu unter: www.drv.de

Die Bundesrepublik darf Bürgern die Reise in unsichere Länder verbieten und die Gültigkeit von Reisepässen einschränken. Das entschied das Stuttgarter Verwaltungsgericht mit Eilbeschluss, wie die Behörde jetzt mitteilte. Drohen ein hohes Entführungsrisiko und damit hohe Lösegeldforderungen an Deutschland, ist damit ein Reiseverbot rechtens.

In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart heißt es: "Einer deutschen Staatsangehörigen darf der Geltungsbereich ihres Passes beschränkt werden, wenn sie auf eigene Faust in ein Land - hier Somalia - einreisen will, in dem ihr durch die dort herrschenden, der Al Kaida nahestehenden islamistischen Milizen ein sehr hohes Entführungsrisiko droht. Denn dadurch stünde die Bundesrepublik ersichtlich in der Gefahr, entweder Lösegeldzahlungen leisten oder anderweitig Erpressungen nachgeben zu müssen. Damit würden erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet."

Mehr infos dazu unter: www.drv.de