Geposted 21.05.2013

#Transport #Deutschland

Reiserecht: Anspruch auf Ausgleichszahlung verjährt

Wer bei Flugverspätungen und ?ausfällen Ansprüche auf Ausgleichszahlungen geltend machen will, hat dafür drei Jahre Zeit, bis die Verjährungsfrist greift. Das Amtsgericht Bremen entschied in einem Verfahren, dass in diesem Fall das Bürgerliche Gesetzbuch anzuwenden ist. Demnach haben Passagiere ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, drei Jahre Zeit, um ihn geltend zu machen.

Wer bei Flugverspätungen und ?ausfällen Ansprüche auf Ausgleichszahlungen geltend machen will, hat dafür drei Jahre Zeit, bis die Verjährungsfrist greift. Das Amtsgericht Bremen entschied in einem Verfahren, dass in diesem Fall das Bürgerliche Gesetzbuch anzuwenden ist. Demnach haben Passagiere ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, drei Jahre Zeit, um ihn geltend zu machen.

Im konkreten Fall ging es um eine zehnstündige Verspätung eines Fluges von Bremen nach London. Die Klage wurde mehr als zwei Jahre nach dem Abflug eingereicht, woraufhin sich die Airline weigerte, den Ausgleichsanspruch in Höhe von 250 Euro zu zahlen. Das Amtsgericht entschied zu Gunsten der Kunden, denn laut dem BGB sind drei Jahre Frist vorgesehen.

Quelle: RP Online