Geposted 13.11.2018

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Teneriffa: Flugverspätung wegen beschädigtem Reifen

Die Flugverspätung wegen eines beschädigten Reifens ist kein außergewöhnlicher Umstand. Bei diesem Fall können Fluggäste entschädigt werden.

Flugverspätung wegen beschädigtem Reifen - was tun?

© senohrabek/123RF

Das Gericht gab aber dem Kläger Recht. Es lasse sich nicht feststellen, ob der Fremdkörper auf der Start- und Landebahn oder während der Standzeit des Flugzeugs in den Reifen eingedrungen war, deshalb handelt es sich hier nicht um einen außergewöhnlichen Umstand - für einen Sabotageakt oder gar einen Anschlag gab es keine Anzeichen.

Über den Fall berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".