Geposted 29.08.2017

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Rückerstattungen auf Reisen

Der Zug bummelt verspätet in den Bahnhof ein, im Hotel liegen noch Haare in der Dusche oder ihr Flug fällt aus? Eventuell erhalten Sie eine Rückerstattung. Dann sollten Sie sich gut mit Ihren Rechten als Passagier oder Gast auskennen. Wir haben für Sie das Wichtigste rund um Ihre Rechte als Urlauber zusammengestellt.

Geldregen bei Urlaubspannen

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Da rollt der Ärger heran, noch bevor die Reise so richtig losgeht: Der Zug schleicht mit Verspätung in den Bahnhof. Damit Sie die Kosten für ein Taxi zum Zielort von der Deutschen Bahn erstattet bekommen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Erstens muss sich der Zug um mindestens sechzig Minuten verspätet haben. Zweitens muss Ihre planmäßige Ankunft zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens liegen. Ein anderes Szenario: Die letzte planmäßige Verbindung fällt aus. Stellt die Bahn in beiden Fällen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung und erreichen Sie keinen Mitarbeiter der Bahn, etwa am Infoschalter oder im Zug, erhalten Sie von Taxikosten bis zu achtzig Europ zurück. Dafür müssen Taxi-Quittung und das Zugticket beim Servicecenter für Fahrgastrechte eingereicht werden.

Auch bei Flugverspätungen können Sie einen Anteil Ihrer Reisekosten geltend machen. Ab drei Stunden Verspätung stehen Reisenden zwischen zweihundert und sechshundert Euro Entschädigung zu, abhängig von der Flugstrecke. Bereits ab zwei Stunden Verspätung muss Sie die Airline darüber hinaus verpflegen sowie zwei Telefonate, E-Mails und Faxe ermöglichen. Sollte sich ein Flieger sogar um einen ganzen Tag verspäten, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Sind außergewöhnliche Umstände der Grund für die Verspätung, wie Sperrungen des Flughafens oder des Luftraums, politische Spannungen, Unwetter oder Vögel im Triebwerk, gelten spezielle Regeln.

Wenn der Koffer nicht ankommt...

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Sollte zwar der Reisende rechtzeitig ankommen, sein Gepäck aber nicht, kann er oder sie Entschädigung beantragen. Reisende werden bei einem Kofferverlust mit bis zu 1400 Euro entschädigt. Die wichtigsten Dinge wie Hygieneartikel und Wäsche darf der Fluggast sofort nachkaufen, und bekommt die Kosten entsprechend der Quittung erstattet. Grundsätzlich sollte der Gepäckverslust noch am Flughafen gemeldet werden. Wird ein Gepäckverlust nicht nach spätestens sieben Tagen, oder eine Gepäckverspätung nach 21 Tagen gemeldet, entfällt der Anspruch auf Schadensersatz.

Zugreisende sind prinzipiell selbst für Ihr Gepäck verantwortlich. Im Falle eines Diebstahles erhalten Sie nur dann Versicherungsschutz, wenn Sie nachweisen können, Ihr Gepäck keine Sekunde aus den Augen gelassen zu haben.

Etwas komplizierter gestaltet sich die Rückerstattung von Reisekosten eines Reiseveranstalters. Weichen die Bedingungen im Hotel oder Ferienressort erheblich von den im Vorhinein angepriesenen Bedingungen ab, muss der Gast die Missstände bereits vor Ort der Reiseleitung melden und eine angemessene Frist zu Behebung der Mängel setzen. Geschieht dies nicht, hat der Urlauber anschließend vier Wochen Zeit, um beim Reiseveranstalter Einspruch zu erheben. Trotz dieser Regeln gestaltet sich ein juristisches Verfahren in der Regel schwierig und ist mit viel Aufwand für den Reisenden verbunden.