Geposted 25.06.2013

#Formalitäten #Kroatien

Was ändert sich mit Kroatiens EU-Beitritt?

Durch den Beitritt Kroatiens in die Europäische Union, beteiligt sich das Land nicht automatisch an dem Schengen-Abkommen. EU-Bürger reisen nach dem Beitritt Kroatiens zur EU weiterhin nur mit ihrem für die Dauer des Aufenthalts gültigem Personalausweis oder Reisepass ein. Bei einer Einreise mit dem Flugzeug werden auch künftig Ausweispapiere kontrolliert werden, doch die Zollvorschriften ändern sich geringfügig.

Durch den Beitritt Kroatiens in die Europäische Union, beteiligt sich das Land nicht automatisch an dem Schengen-Abkommen. EU-Bürger reisen nach dem Beitritt Kroatiens zur EU weiterhin nur mit ihrem für die Dauer des Aufenthalts gültigem Personalausweis oder Reisepass ein. Bei einer Einreise mit dem Flugzeug werden auch künftig Ausweispapiere kontrolliert werden, doch die Zollvorschriften ändern sich geringfügig.

Ab dem 1. Juli können aus EU-Ländern einreisende Bürger größere Mengen an Alkohol und Tabak für den Eigenbedarf nach Kroatien einführen und ausführen. Pro Person bedeutet das für Alkohol: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse (Sherry, Campari etc.), 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier. Für Tabakwaren gelten folgende Richtmengen: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1000g Rauchtabak.

Auch für Autofahrer ergeben sich durch den EU-Beitritt Kroatiens einige Änderungen, sie können nun in der gesamten EU für die in Kroatien verhängen Bußgelder belangt werden. Rechtliche Folgen gibt es auch für den Luftverkehr, auch für Kroatische Fluggesellschaften gilt dann die EU-Fluggastverordnung, die europäische Flugreisende im Falle von Verspätungen und Flugausfällen nach EU-Recht schützt.

Quelle: DMM