Geposted 08.04.2013

#Gesellschaft #Deutschland

Wie legal sind airbnb, wimdu und Co?


Seine Wohnung, oder einzelne Zimmer an Touristen zu vermieten ist nicht grundsätzlich illegal, hat aber durchaus Einschränkungen. Wer seine Kasse regelmäßig mit der Untermietung von Räumen an Fremde aufbessert, muss die Einnahmen in der Einkommenssteuererklärung angeben und ab 8130€ im Jahr auch Steuern zahlen.

Dank den Internetportalen wie Airbnb, Wimdu oder 9flats können Städtereisende sich direkt bei den Einheimischen einmieten und nicht nur an Hotelkosten sparen, sondern auch neue Bekanntschaften schließen und Geheimtipps über den besuchten Ort aus erster Hand bekommen. Vermietet werden die Ferienunterkünfte aus den unterschiedlichsten Gründen. Die Einen wünschen sich Kontakt zu Reisenden aus aller Welt, die Anderen nutzen es als eine zusätzliche Einnahmequelle und die Dritten bezahlen eigene Wochenendtrips mit dem Geld, was ihre Wohnung ihnen währenddessen einbringt.

Die rechtliche Lage ist jedoch nicht ganz klar. Die Gesetzeslage erlaubt es Eigentümern ihre Immobilien nach Belieben zu bewohnen, vermieten oder zu verpachten, dies gilt als die ?Verwaltung eigenen Vermögens?. Bietet der Vermieter seinen Wohnraum jedoch regelmäßig zu gewerblichen Zwecken an und stellt Dienstleistungen wie zum Beispiel einen Frühstücksservice bereit, dann muss diese Tätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet werden.

Bei Mietwohnungen ist die Lage durchaus schwieriger. Eine Untervermietung muss dabei vorher mit dem Wohnungseigentümer abgesprochen werden. Wenn die Vermietung der Wohnfläche als Ferienwohnung nicht ausdrücklich in der Gemeinschaftsordnung erlaubt ist, muss dieser es dann mit der Hausverwaltung oder in der Wohnungseigentümerversammlung besprechen. Sollten die Nachbarn von den Touristen regelmäßig durch Ruhestörung beeinträchtigt werden, können gegen den Vermieter der Ferienunterkunft vorgehen und beim Eigentümer eine Mietminderung beantragen.

Der reguläre Ferienwohnungsmarkt verliert durch diese Praxis an Kunden, was sich auch negativ auf die Mietkosten auswirkt. Aus diesem Grund wollen in Berlin einige Bezirke dagegen vorgehen.

Quelle: Welt


Seine Wohnung, oder einzelne Zimmer an Touristen zu vermieten ist nicht grundsätzlich illegal, hat aber durchaus Einschränkungen. Wer seine Kasse regelmäßig mit der Untermietung von Räumen an Fremde aufbessert, muss die Einnahmen in der Einkommenssteuererklärung angeben und ab 8130€ im Jahr auch Steuern zahlen.

Dank den Internetportalen wie Airbnb, Wimdu oder 9flats können Städtereisende sich direkt bei den Einheimischen einmieten und nicht nur an Hotelkosten sparen, sondern auch neue Bekanntschaften schließen und Geheimtipps über den besuchten Ort aus erster Hand bekommen. Vermietet werden die Ferienunterkünfte aus den unterschiedlichsten Gründen. Die Einen wünschen sich Kontakt zu Reisenden aus aller Welt, die Anderen nutzen es als eine zusätzliche Einnahmequelle und die Dritten bezahlen eigene Wochenendtrips mit dem Geld, was ihre Wohnung ihnen währenddessen einbringt.

Die rechtliche Lage ist jedoch nicht ganz klar. Die Gesetzeslage erlaubt es Eigentümern ihre Immobilien nach Belieben zu bewohnen, vermieten oder zu verpachten, dies gilt als die ?Verwaltung eigenen Vermögens?. Bietet der Vermieter seinen Wohnraum jedoch regelmäßig zu gewerblichen Zwecken an und stellt Dienstleistungen wie zum Beispiel einen Frühstücksservice bereit, dann muss diese Tätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet werden.

Bei Mietwohnungen ist die Lage durchaus schwieriger. Eine Untervermietung muss dabei vorher mit dem Wohnungseigentümer abgesprochen werden. Wenn die Vermietung der Wohnfläche als Ferienwohnung nicht ausdrücklich in der Gemeinschaftsordnung erlaubt ist, muss dieser es dann mit der Hausverwaltung oder in der Wohnungseigentümerversammlung besprechen. Sollten die Nachbarn von den Touristen regelmäßig durch Ruhestörung beeinträchtigt werden, können gegen den Vermieter der Ferienunterkunft vorgehen und beim Eigentümer eine Mietminderung beantragen.

Der reguläre Ferienwohnungsmarkt verliert durch diese Praxis an Kunden, was sich auch negativ auf die Mietkosten auswirkt. Aus diesem Grund wollen in Berlin einige Bezirke dagegen vorgehen.

Quelle: Welt