Geposted 31.01.2012 (Bearbeitet am 01.02.2012)

#Gesellschaft #Deutschland

Zusatzkosten müssen angegeben werden

Zusatzkosten in Flugpreisen müssen immer ersichtlich sein

Zusatzkosten in Flugpreisen müssen immer ersichtlich sein

Laut EU-Verordnung müssen jegliche Zusatzgebühren bei Flugpreisen wie Kerosin- Gebühren oder steuerliche Gebühren von Anfang an im Flugpreis enthalten sein.

Verbraucherschützer klagten gegen die beiden Fluggesellschaften Air Berlin und Ryan Air, bei letzterer bereits mit Erfolg. Gegenstand der Anklage sind Flugpreise, oft Lockangebote, die nicht dem endgültigen Preis entsprechen. Diverse Gebühren und Zuschläge werden erst im Laufe des Buchungsvorgangs mit einberechnet. Der Kunde bucht also ein Angebot, muss dann aber einen teureren Preis zahlen, als das Angebot verspricht.

Seit 2008 besteht bereits eine EU-Verordnung, die es vorschreibt, dass Flugpreise immer in ihrer ganzen Vollständigkeit, inklusive aller Zusatzkosten, angegeben werden müssen. Da sich die wenigsten Fluggesellschaften daran halten, leitet der Verbraucherverband weitere Klagen ein. Bis diese durchgesetzt sind, muss jeder selbst die Angebote vor der Buchung genau prüfen!

Quelle: derStandard / SZ