All Inclusive im Orient? Muezzin-Rufe inklusive!

Praktische Reisetipps


Die Gebetaufrufe des Muezzin sind kein Reise-Mangel - Das stellte das Amtsgericht Hannover fest, nachdem ein Urlauber seinen Reiseveranstalter aufgrund der angeblichen Lärmbelästigung verklagt hatte.

Wer verreist, der sollte sich eigentlich dessen bewusst sein, dass eine andere Kultur auch mit einem anderen Geräuschpegel verbunden sein kann. Vor allem wenn es um eine Reise in den Orient geht, sollten bei allen Touristen die Alarmglocken läuten, denn die Länder sind für ihre Lebhaftigkeit und Lautheit bekannt. Dies ist nicht einmal nur auf die quirlige Mentalität der Einheimischen zurückzuführen, sondern auch auf ihre Religion, denn im Orient ruft der Muezzin die Gläubigen fünfmal täglich zum Gebet auf. In Großstädten erfolgt dies oft über Lautsprecher, sodass keiner die Rufe überhören kann - auch nicht die Touristen. Für Gläubige mag die Übertragung der Muezzin-Rufe praktisch sein, Erholungssuchenden jedoch kann sie schnell den ganzen Urlaub vermiesen, vor allem in den frühen Morgenstunden.

Ein Urlauber hatte für seine Freundin und sich einen All-Inclusive-Urlaub nach Doganbey an der türkischen Westküste gebucht. Die morgendlichen Sprechgesänge lösten bei ihm aber keineswegs Urlaubsfeeling aus, sondern brachten ihn an den Rand seiner Nerven. Seiner Meinung nach handelte es sich bei den Muezzin-Rufen um einen Reisemangel, den er partout nicht akzeptieren wollte. Sein Geld wollte sich der Urlauber deshalb vor Gericht zurückholen. Dieses stellte fest, dass Muezzin-Rufe landestypisch seien, "vergleichbar mit dem Kirchenglockengeläut in einem christlichen Land".

Ignorieren lassen sich die penetranten Rufe aber tatsächlich relativ schlecht, denn gleich fünfmal am Tag ruft der Muezzin die Muslime zum Gebet zusammen. Dies erfolgt abgesehen vom morgendlichen Ritual zu festgelegten Uhrzeiten - der erste Ruf des Tages findet abhängig vom Zeitpunkt des Sonnenaufgangs statt. In großen Moscheen wird der Sprechgesang vom Minarett, also einem Turm, aus gerufen, in kleinen Moscheen von der Tür oder von der Seite des Gebäudes aus. Dank moderner Lautsprecher-Technik muss sich der Muezzin außerdem nicht einmal besonders ins Zeug legen, um sämtliche Personen der Umgebung zu beschallen und gegebenenfalls in den Wahnsinn zu treiben.

Der genervte Türkei-Urlauber war übrigens nicht der erste, der wegen der lauten Muezzin-Rufe vor Gericht zog. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte vor einigen Jahren bereits mit einem ähnlichen Fall zu tun. Es stufte die Aufrufe zum Beten aber ebenfalls als hinzunehmende, ortsübliche Geräusche ein. Für die Reise in ein orientalisches Land empfiehlt es sich also ein wenig Offenheit für die fremde Kultur mitzubringen - oder ein Paar Ohrenstöpsel.
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