Die neuen EU-Fluggastrechte auf einen Blick

Praktische Reisetipps


Der überarbeitete Gesetzentwurf, der vergangenen Mittwoch in Brüssel von der EU-Kommission präsentiert wurde, verspricht Europas Fluggästen ein erweitertes Recht auf Information, Verpflegung und Entschädigung durch die Fluggesellschaft. Doch nicht alle Rechte sind zu Gunsten des Endverbrauchers. Im Folgenden werden die einzelnen Punkte kurz durchleuchtet:

• Auch Anschlussflüge wurden nun neben den Direktflügen in die EU-weiten Garantien integriert. Diejenigen, die mit mehr als fünf Stunden Verspätung am Ziel ankommen, können mit einer Entschädigung von bis zu 600 Euro rechnen.

• Der Rückflug kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Hinflug nicht genutzt wurde.

• Passagiere dürfen nach dem Grund einer Verspätung fragen. Nach maximal 30 Minuten nach dem geplanten Flug müssen ihnen Informationen geliefert werden, wenn sie sich erkundigen.

• Die Fluggesellschaft muss schon nach zwei statt vier Stunden Verspätung seine Kunden mit Getränke und Snacks verpflegen. Die Airline muss sogar, falls nötig, eine Hotelübernachtung vergüten.

• Fluggäste, die mehr als eine Stunde im Flugzeug warten ohne abzuheben, haben einen Anspruch darauf, dass die Toiletten aufgeschlossen sind und die Heizung funktioniert.

• Beschwerdeformulare müssen den Passagieren direkt am Flughafen ausgehändigt werden und die Airline ist verpflichtet diese Beschwerde vor Ort als rechtsgültig entgegenzunehmen.

• Fluggesellschaften müssen Gäste nicht mehr unbegrenzt in Hotels beherbergen, wenn außergewöhnliche Ereignisse passieren. Zu diesen gehört zum Beispiel die Aschewolke eines Vulkans. Da die entstehenden Kosten die Airlines in den Ruin treiben würden, müssen diese nur noch maximal drei Nächte übernehmen.

• Die Kilometer bestimmen ab wie viel Stunden ein Anrecht auf Entschädigung besteht. Wenn ein Flug bis zu 1500 Kilometer lang ist, dann werden die Passagiere ab fünf Stunden Verspätung entschädigt. Bis 3500 Kilometer ab neun Stunden und bei noch längeren Flügen bei mehr als zwölf Stunden. Dieser Punkt bringt den Gästen ein Nachteil, denn früher gab es für weniger Stunden Verspätung schon das Anrecht auf Entschädigung. Die einzigen, die von dieser Regelung profitieren sind die Fluglinien. Die EU-Kommission begründet es damit, dass die bisherige Spanne zu kurz sei, um Ersatzteile oder eine Ersatzmaschine einfliegen zu lassen.

• Streiks und Naturkatastrophen werden in die Kategorie ?außergewöhnliche Umstände? gesteckt. In solchen Fällen gibt es weiterhin keine Entschädigungen. Doch durch die neue Überarbeitung des Gesetzentwurfes wurde nun präziser definiert, was nicht in diese Kategorie fällt. Diese wären zum Beispiel, wenn bei einem Routinecheck ein technisches Problem aufgespürt wird oder keine Besatzung einsatzbereit ist.

Quelle: Spiegel.de
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