Die neuen Fluggastrechte der EU-Kommission

Praktische Reisetipps


Schlechte Karten für Passagiere. Die Europäische Union will die Fluggastrechteverordnung überarbeiten, und zwar zu Gunsten der Airlines. Die finanzielle Belastung der Fluggesellschaften ist mit 3,5 Milliarden Euro jährlich so hoch, dass die Lobby von Lufthansa, Air Berlin und Co. in Brüssel um Hilfe nachsuchte. Sollten sie Erfolg haben, gilt in Zukunft folgendes:

Reisende können bei Flügen innerhalb der Europäischen Union nach fünf Stunden Wartezeit gegen die Fluggesellschaft vorgehen. Bislang hatten sie grundsätzlich nach drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung.

Passagiere von Langstreckenflügen warten viermal länger als bisher, bis sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Dies bedeutet, dass Flüge von mehr als 6000 Kilometern erst nach zwölf Stunden entschädigungspflichtig sind.

Die Begriffsbestimmung "Außergewöhnliche Umstände" soll aufgeweicht werden. Zu den bisherigen Gründen, die die Airlines von ihrer Entschädigungspflicht entbinden, sollen neben externen Wetterbedingungen, Piloten- und Fluglotsenstreik und Flughafenschließung aus Sicherheitsgründen in Zukunft auch technische Defekte gehören, welche während eines Fluges auftreten.

Die Verjährungsfrist, innerhalb derer Ansprüche anzumelden sind, soll von jetzt drei Jahren auf drei Monat verkürzt werden.

Fluggesellschaften soll es freigestellt werden, sich mit den Passagieren anderweitig zu einigen. Nach heutiger Rechtslage sind Entschädigungsansprüche immer finanziell abzugelten.

Wartezeiten von auf der Rollbahn stehenden Flugzeugen ohne Starterlaubnis sollen klar geregelt werden. Eine Wartezeit von fünf Stunden, nach denen die Fluggäste erst das Recht haben sollen, die Kabine zu verlassen, halten die Airlines für angemessen. Wer bereits nach drei Stunden aus der Maschine steigen möchte, darf sich nicht wundern, wenn er von der Crew daran gehindert wird. Schließlich ist die Rückkehr an das Gate mit hohen Kosten für die Fluggesellschaft verbunden. Mit der Festschreibung von fünf Stunden Wartezeit bekämen die Airlines nun jedoch einen ausreichend großen Zeitpuffer, der rechtlich abgesichert ist.

Sollte sich die EU-Kommission tatsächlich mit den Vorschlägen durchsetzen, bleibt derzeit nur ein kleiner Trost: Passagiere können weiterhin auf der Grundlage des nationalen deutschen (Schadenersatz-)Rechts Entschädigungen einklagen. Dieses besteht weiterhin parallel zur europäischen Fluggastrechteverordnung.
Alle praktischen Tipps