Flugverspätung: Ausgleichszahlung auch für Babys?

Praktische Reisetipps


Gemäß der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht, haben Passagiere, deren Flug sich verspätet hat oder annulliert wurde, ein Recht auf eine Ausgleichszahlung. Dies gilt eindeutig auch für Babys und Kleinkinder, sofern etwas für den Nachwuchs gezahlt wurde und eine Buchungsbestätigung mit dem Namen des Kindes vorliegt. Dabei spielt es keine Rolle, dass es sich um einen reduzierten Preis handelt. Ebenfalls die Frage, ob das Kind einen eigenen Sitz hatte, spielt keine Rolle. Ein Flug gilt als unpünktlich, sobald er 15 Minuten später als vorgesehen, am Zielflughafen ankommt. Sobald ein Flug drei Stunden verspätet abhebt, haben die Fluggäste in den meisten Fällen gemäß des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Je nach Distanz steht Passagieren dann ein Ausgleich in Höhe von 250, 400 oder 600 Euro zu. Mit welcher Airline Sie mit Verspätungen rechnen können, finden Sie in unserer Liste, die die Unpünktlichkeitsrate der wichtigsten Fluggesellschaften aufweist.

Die unpünktlichsten Airlines gemäß flightstats.com

Air Canada: 32,5% (die unpünktlichste Fluggesellschaft weltweit. Lediglich 60,89% der Flüge starten ohne Verspätung).

Philippine Airlines: 32,5%

Iberia: 32,2%

El Al: 31,6%

Emirates: 31,0%

Egyptair: 26,9%

British Airways: 25,1%

Eva Airways: 23,7%

Asiana Airlines: 23,3%

Virgin-Atlantic: 23,2%

American Airlines: 23,1%

United Continental: 23,1%

Malaysian Airline System (MAS): 19,8%

Swiss: 19,8%

Air France: 19,2%

Singapore Airlines: 19,1%

Air Berlin: 18,2%

Qantas: 17,3%

Lufthansa: 16,5%

Alitalia: 16,2%

Finnair: 14,1%

Delta: 14,1%

Gulf Air:12,3%

Air New Zealand: 12,2%

KLM: 12,2%

SAS: 12,1%

ANA: 11,5%

Japan Airlines (JAL): 9,65%
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