Kein Buchungsbeleg für Entschädigung bei Verspätung notwendig

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Wer eine Verspätung auf einer Flugreise in Kauf nehmen muss, hat das Recht auf eine Entschädigung.

Jetzt urteilte das Amtsgericht in Frankfurt über die Klage eines Mannes, der auf sein Recht auf Entschädigung bestand. Er forderte 600 Euro Ausgleichszahlungen für einen verspäteten Flug von Colombo nach Frankfurt. Während seiner Zwischenlandung in Dubai trat aus der Maschine Öl aus, wodurch sich der Abflug um fast einen Tag verspätete.

Die Airline zahlte jedoch nur 144,50 Euro pro Person, da der Kläger keine Buchungsbestätigung vorgelegt hatte. Das Gericht entschied jetzt, dass eine der Airline vorliegende Buchung ausreichend ist, solange der Flug auch wirklich angetreten worden sei.
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