Muss ein Reiseveranstalter genaue Uhrzeiten für Hin- und Rückflug angeben?

Praktische Reisetipps


Wenn Sie sich bei Ihrer nächsten Urlaubsbuchung wundern, dass keine genauen Zeiten für die Flüge angeben sind, oder nur ein Zusatz wie "Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt", müssen Sie das ab sofort so hinnehmen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 16. September 2014 in Karlsruhe, was vielen Urlaubern ein Dorn im Auge sein dürfte. Denn eine Reise auf gut Glück zu buchen und einfach mal auf eine Flugzeit zu hoffen, die in den eigenen Zeitplan passt, ist riskant. Die oft sehr vagen Angaben und die damit verbundene Ungewissheit bedeuten schnell Stress, den man beim Thema Urlaub aber eigentlich gar nicht gebrauchen kann. Damit Sie gut informiert sind, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Urteil und seinen Konsequenzen zusammengestellt.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen einen Reiseveranstalter. Nach Ansicht der Verbraucherschützer sei es vonseiten des Reiseveranstalters nicht zulässig, Verbrauchern Bestätigungen über den Abschluss eines Reisevertrags zu schicken, bei dem prägnante Informationen wie die voraussichtlichen Uhrzeiten für Hin- und Rückflug fehlen. Oft schreiben die Reiseveranstalter den Zusatz "Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt", was aus Sicht der Verbraucherzentrale unzureichend ist. Doch die Richter des BGH entschieden, dass nichts gegen eine solche Formulierung einzuwenden sei, da sie nicht gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoße.

Vielmehr wird es als eine Art Vereinbarung zwischen dem Reiseveranstalter und seinem Kunden gesehen, dass die genaue Uhrzeit zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt wird. Wenn Sie also beim Abschließen eines Reisevertrags nur einen Tag festlegen, dabei aber nicht die Rede von beispielsweise "morgens" oder "nachmittags" ist, ist eine genauere Definition auch in der Reisebestätigung nicht erforderlich. Vielmehr treffe der Zusatz "Genaue Angaben noch nicht bekannt" genau ins Schwarze und sei deswegen nicht zu kritisieren, so die Richter.

Wenn also nun beim Abschluss Ihrer nächsten Reise die genauen Uhrzeiten fehlen sollten, lassen Sie sich nicht davon beunruhigen - mit dem Beachten von ein paar kleinen Dingen kann der Urlaub trotz kleiner Ungewissheiten reibungslos gelingen. Das Wichtigste ist, sich auf die Situation einzustellen. Auch wenn es Ihnen am liebsten wäre, am festgelegten Tag abends zu fliegen, ist es durchaus möglich, dass der Flug schon früh am Morgen geht. Planen Sie also sorgfältig und so, dass Sie früh startbereit sind. Heißt es dann ein paar Tage vorher, dass es doch erst später losgeht, ist der Urlaubseinstieg umso entspannter.
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