Platzeservierung weg: Geld zurück

Praktische Reisetipps


Kunden der Deutschen Bahn müssen vier Euro für eine Platzreservierung zahlen. Doch wenn ausgerechnet dieser Wagen mit dem gebuchten Platz nicht an den Zug gehängt ist, dann haben die Passagiere der Bahn ein Recht auf Entschädigung.

Fahrgäste bekommen ihr Geld zurück, wenn ihnen die Platzreservierung entgangen ist und dafür müssen sie auch nicht die Unterschrift des Schaffners einholen. Die Bahn hat nämlich die Möglichkeit im System zu überprüfen, ob der Wagen mit dem besagten Platz fuhr oder nicht, erklärt ein Sprecher des Unternehmens. Aus diesem Grund braucht man weder die Bestätigung des Schaffners noch eines Mitarbeiters des Bahnhofes, um zu beweisen, dass der reservierte Platz nicht in Anspruch genommen worden ist.

Jedoch sollten die Betroffenen belegen können, dass sie eine Reservierung hatten. Nur damit steht Ihnen eine Rückerstattung des Geldes zu. Zudem sollte das Formular "Kundendialog" auf der Internetseite der Zuggesellschaft ausgefüllt und anschließend sollte das Ticket mit der Reservierung an die Bahn geschickt werden. Da das Porto für die Post der Kunde tragen muss, können Fahrgäste auch das Ticket im Reisezentrum oder an einem Servicepoint am Bahnhof abgeben. Bei Onlinebuchungen reicht es laut der Bahn aus, wenn im Online-Formular die Buchungsnummer angegeben wird.

Wenn der Gast keinen anderen Platz finden konnte und trotz der Reservierung stehen musste, hat einen Anspruch auf einen Reisegutschein. Der Gutscheinwert ändert sich je nach Reisedauer.

Quelle: n-tv
Alle praktischen Tipps