Preisänderungen

Praktische Reisetipps

Sie haben Ihre Reise (Rundreise, Urlaub oder nur Flug) bei einem Vertriebspartner (Agentur oder über Internet) gebucht.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass, nachdem Sie den Reisevertrag unterzeichnet haben, der Vertriebspartner das Recht hat, die Reisekosten zu erhöhen, wenn es zu einer Erhöhung des Benzinpreises oder zu Schwankungen im Wechselkurs kommt.

Dies ist in §§ 651 ff. BGB geregelt. Achtung: Nur Reisen, die mehr als 20 Tage vor Antritt gebucht werden, sind von dieser Regelung betroffen. Wenn Sie innerhalb von 20 Tagen nach der Buchung aufbrechen, sind Sie nicht von dieser Regelung betroffen.

Vergessen Sie nicht, sich zu vergewissern, dass diese Präzisierung in den allgemeinen Verkaufsbestimmungen Ihres Vertriebspartner festgeschrieben sind.

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