Rechte des Reisenden

Praktische Reisetipps

Laut §§ 651 ff. BGB ist die Reiseagentur für die Gewährleistung einer guten Ausführung der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen (Transport, Unterkunft usw.) verantwortlich. Im Falle einer Nichteinhaltung muss der Veranstalter Abhilfe schaffen oder kann der Preis gemindert werden, wenn der Reisende den Mangel rechtzeitigt bekannt gibt. Der Veranstalter kommt weiterhin für die Rückreise auf. Auch steht es jedem Reisenden zu, Entschädigungen vor einem Gericht einzuklagen. Für diese muss der Verkäufer aufkommen, der sie ggf. an seine Dienstleister weiterleiten kann (Transportunternehmen, Reiseveranstalter). Demgegenüber ist aber die volle rechtliche Verantwortung in Bezug auf Lufttransporte nicht auf die Reiseagentur anwendbar. Sie kommt nur im Reisevertrag zur Anwendung.

Wählen Sie Ihre Reiseagentur sorgfältig aus

Man sollte die Konditionen des Kaufvertrages immer sorgfältig lesen und ein Maximum an Informationen anfordern wie den Namen der Fluggesellschaft, inbegriffene Mahlzeiten usw. Versichern Sie sich auch, dass Sie mit einer professionellen Reiseagentur verreisen (achten Sie z.B. auf Qualitätssiegel oder Testergebnisse). Bei einer reinen Flugbuchung wird der Name der Fluggesellschaft beim Kauf des Tickets erwähnt. Bei einer Pauschalreise muss eine Liste der Transportgesellschaften angegeben sein. Es wird empfohlen, bei der Reiseagentur, welche die Tickets ausstellt, abzuklären, ob die Reisekonditionen nicht verändert wurden.

Eine Versicherung wird empfohlen

Bevor Sie eine Versicherung abschließen, überprüfen Sie, dass Ihre persönliche Versicherung nicht bereits diese Reiserisiken abdeckt. Im Allgemeinen reicht diese nicht aus, und obwohl es fakultativ ist, empfehlen wir Ihnen absolut, eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen, oder noch besser eine Versicherung, die auch medizinische Kosten im Ausland, Rückführungskosten und Gepäckversicherung übernimmt. Es wird außerdem empfohlen, mit Kreditkarte zu bezahlen. Diese Zahlungsmethode beinhaltet meistens eine Versicherung.
Beim Verlust des Gepäcks sollte dies umgehend bei den lokalen Behörden und der Polizei gemeldet werden, was den Prozess der Rückerstattung beschleunigt.

Entschädigungskonditionen

Im Falle einer Annulierung der Reise durch den Veranstalter aufgrund höherer Gewalt und nicht vorhhersehbarer Ereignisse sind die Mehrkosten für den Rücktransport von beiden Parteien zur Hälfte zu tragen. Übrige Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last. Siehe § 651j BGB.

Vergessen Sie nicht, Fotokopien von Ihren Unterlagen anzufertigen. Wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, müssen die Reiseagentur und der Reiseveranstalter gerichtlich belangt werden.

Diese Prozedur kann von 3 Monaten bis zu einem Jahr dauern. Denken Sie daran, ein solides Dossier mit genügend Beweisen wie etwa Fotos zusammenzustellen. Es ist besser, sich mit anderen Reisenden zusammenzutun, die sich in der gleichen Situation befinden, oder ein gemeinsames juristisches Vorgehen einzuleiten.
Wenden Sie sich bei Fragen an die Verbraucherzentralen.

www.verbraucherzentrale.de
Siehe §§ 651 ff. BGB zu den Rechten und Pflichten beim Reisevertrag.
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